Das Erzbischöfliche Ordinariat weist darauf hin, dass die öffentliche Gräbersegnung an und um Allerheiligen und Allerseelen in diesem Jahr stattfinden kann. Wie aus dem neuen Anti-Covid-Gesetz hervorgeht, gilt auf den Friedhöfen während der Gräbersegnung Maskenpflicht, zudem ist die Distanzregel einzuhalten; ausgenommen von der Distanzregel sind Personen aus demselben Haushalt. Die Maskenpflicht gilt ebenfalls für die Geistlichen während der Segnung sowie für die Ministranten.
Originaltext op der Säit vum Äerzbistum