Berufung und Amt des Diakons wurzeln in diesem Wort Jesu Christi.
Diakon sein heißt, im Menschen Gott dienen.
Inhalt der Rahmenordnung

- Rahmenordnung
für das
Ständige Diakonat
(PDF)
I. Theologische und pastorale Vorüberlegungen
- 1. Die Entwicklung des Ständigen Diakonats
- 1.1. Biblische Grundlegung
- 1.2. Die Entwicklung in den ersten Jahrhunderten
- 1.3. Die Wiedereinführung des Ständigen Diakonates
- 1.4. Die Entwicklung in der Erzdiözese Luxemburg
- 2. Annäherungen an das Wesen des Ständigen Diakonats
- 2.1. Die Diakonenweihe in ihrer sakramentalen Dimension
- 2.2. Spezifischer Dienst des Diakons
- 3. Elemente einer Spiritualität des Ständigen Diakons
- 3.1. Biblische Grundlagen einer diakonischen Spiritualität
- 3.2. Formen spirituellen Lebens des Ständigen Diakons
II. Ausbildungsordnung für die Bewerber zum Ständigen Diakonat im Erzbistum Luxemburg
- 1. Berufung durch die Gemeinschaft
- 2. Zulassung zur Ausbildung
- 2.1. Kontaktaufnahme und Klärung des kanonischen Lebensstandes
- 2.2. Klärung des Vorhandenseins der Voraussetzungen zum Dienst des Ständigen
Diakons
- 2.2.1. Menschliche Voraussetzungen
- 2.2.2. Religiöse und kirchliche Voraussetzungen
- 2.2.3. Theologisch-fachliche Voraussetzungen
- 3. Orientierungsphase
- 4. Theologisch-pastorale Ausbildung
- 5. Pastoralkurs
- 6. Zulassung zur Weihe
- 7. Berufseinführung
- 8. Theologisch-pastorale Fortbildung
III. Der Dienst des Ständigen Diakons
- 1. Das Dienstverhältnis des Ständigen Diakons
- 2. Die Tätigkeitsformen
- 2.1. Die Diakonenweihe in ihrer sakramentalen Dimension
- 2.2. Der Ständige Diakon im Hauptberuf
- 2.3. Die Änderung der Tätigkeitsform
- 3. Unvereinbarkeiten mit dem Amt des Ständigen Diakons
- 4. Der Einsatz des Ständigen Diakons
- 4.1. Ernennung
- 4.2. Versetzung
- 4.3. Aufgabenumschreibung
- 4.4. Die Amtseinführung
- 4.5. Residenz, Dienstzimmer und Arbeitsmaterial
- 5. Aufgabenfelder des Ständigen Diakons
- 5.1. Aufgabenfelder der christlichen Nächstenliebe
- 5.2. Aufgabenfelder in der Verkündigung
- 5.3. Aufgabenfelder in der Liturgie
- 5.3.1. Die Mitwirkung des Ständigen Diakons in Gottesdiensten,
die vom Erzbischof oder einem Priester geleitet werden - 5.3.2. Die Mitwirkung des Ständigen Diakons in der Messfeier
- 5.3.3. Die Mitwirkung des Ständigen Diakons bei anderen Gottesdiensten
- 5.3.4. Die Leitung von Gottesdiensten durch einen Diakon
- 6. Berufungspastoral – Pastorale des vocations
- 7. Die zeitliche Gestaltung des Dienstes
- 7.1. Die Gestaltung des Dienstes des Ständigen Diakons mit Zivilberuf
- 7.2. Die Gestaltung des Dienstes des Ständigen Diakons im Hauptberuf
- 7.3. Der Urlaub
- 8. Die Zusammenarbeit
- 9. Der Diakonenkreis
- 10. Diözesane Instanzen
- 10.1. Der Bischöfliche Beauftragte
- 10.2. Der Diözesansprecher
- 10.3. Der Spiritual der Ständigen Diakone
- 10.4. Die Diakonatskommission
- 11. Beschwerden und Konfliktlösung
- 12. Ruhestand und Entpflichtung
- 13. Der verwitwete Diakon