Statuts de la commission "Fra an der Kierch"

Überarbeitete Statuten der Kommission „Fra an der Kierch”

Corr. du 15.11.23.
Erzdiözese Luxemburg

PRÄAMBEL

Wenn Papst Johannes XXIII. seinerseits bereits die Frauenfrage zu den bedeutendsten „Zeichen der Zeit“ gerechnet hatte , so gehört diese Frage heute nach wie vor zu den großen kirchlichen Herausforderungen, die geradezu danach drängen, die kirchliche Praxis neu zu überdenken. Papst Franziskus hat dies auf seine Weise am 1. Januar 2020 aufgegriffen: „Die Frau als Spenderin und Mittlerin des Friedens muss an den Entscheidungsprozessen voll beteiligt werden. Denn wenn die Frauen ihre Gaben weitergeben könne, dann ist die Welt geeinter und friedvoller.“
"Die Kirche muss auch auf die Laien, Frauen und Männer, hören, die alle aufgrund ihrer Berufung durch die Taufe zur Heiligkeit berufen sind." (Lettre au peuple de Dieu)
Um den Beitrag der Frauen innerhalb der Kirche hinreichend zu würdigen und ihre spezifischen Anliegen zu fördern, ist im Jahr 2000 auf Vorschlag des Laienrates eine diözesane Kommission „Fra an der Kierch“ als ständiges Beratungsorgan des Erzbischofs eingerichtet worden.

ZIELE UND AUFGABEN

Ziele

Zielsetzung der Kommission „Fra an der Kierch“ ist es, sich für die Anliegen der Frauen in der Erzdiözese Luxemburg sowie für die Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Komplementarität von Frauen und Männern einzusetzen. Im Wissen um die Leistungen und das Engagement vieler Frauen in der Kirche, im Wissen aber auch um so manche Belastungen und Verletzungen im Verhältnis von Frauen und Kirche, soll die Kommission dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit von Frauen und Männern auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen zu fördern.

Die Kommission „Fra an der Kierch“ ist ein dem Erzbischof zugeordnetes Beratungsorgan der Erzdiözese Luxemburg, das durch eine fach- und zeitgemäße Rezeption der Frauenfrage dem Erzbischof bei anstehenden Entscheidungen zur Seite steht.

Die Kommission stellt eine Vertretung im diözesanen Pastoralrat. In anderen Gremien der Erzdiözese soll die Kommission in Fragen und Anliegen, die für Frauen relevant sind, herangezogen oder auf Anfrage gehört werden.

Wesentliches Anliegen der Kommission ist es, Frauen eine möglichst breite Beteiligung in der Kirche zu ermöglichen und somit den kirchlichen Raum verstärkt für das Wissen, die Erfahrung und die Spiritualität von Frauen zu öffnen.

Anliegen der Kommission ist es weiterhin, die Erfahrungen von Frauen mit der Kirche ernst zu nehmen. Sie setzt sich für eine strukturelle Gerechtigkeit für Frauen in der Kirche ein. Durch eine rege Teilnahme an innerkirchlichen Meinungsbildungsprozessen sowie einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit will sie diesem Ziel näherkommen.

Aufgaben

Konkrete Aufgaben der Kommission „Fra an der Kierch“ sind:

1. Grundlagenarbeit

Auf dem Hintergrund des Kirchenverständnisses des Zweiten Vatikanischen Konzils setzt sich die Kommission „Fra an der Kierch“ für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern ein.

Die Laien haben wie alle Christgläubigen das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, vor allem die Hilfe des Wortes Gottes und der Sakramente, von den geweihten Hirten reichlich zu empfangen. Und ihnen sollen sie ihre Bedürfnisse und Wünsche mit der Freiheit und dem Vertrauen, wie es den Kindern Gottes und den Brüdern in Christus ansteht, eröffnen. Entsprechend dem Wissen, der Zuständigkeit und hervorragenden Stellung, die sie einnehmen, haben sie die Möglichkeit, bisweilen auch die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, zu erklären (Lumen Gentium 37).

Wichtige Aufgaben der Kommission sind Denkanstöße zu geben, die Entwicklung neuer Ideen, die Erkundung neuer Wege und die Begleitung bei der Realisierung neuer Konzepte, durch die die aktive Mitarbeit und die Mitverantwortung der Frauen innerhalb von Kirche und Gesellschaft gefördert wird.

2. Situationsanalyse

a) Die Kommission „Fra an der Kierch“ analysiert Probleme und Verständigungsschwierigkeiten im Verhältnis von Frauen und Kirche, um in Erfahrung zu bringen, in welcher Hinsicht die Beziehung belastet ist und wie Frauen ihre Rolle in der Kirche verstehen; Papst Franziskus erhob Maria Magdalena zur „Apostelin der Apostel“ …Aber geh zu meinen Brüdern und sage ihnen, dass ich zu meinem Vater und zu eurem Vater, zu meinem Gott und zu eurem Gott auffahre.« Maria Magdalena fand die Jünger und erzählte ihnen: »Ich habe den Herrn gesehen!« Dann berichtete sie, was er ihr aufgetragen hatte. (Johannes 20,17-18)
b) Die Kommission macht Vorschläge zur Bewältigung und Lösung von Problemen.

3. Dialog, Beratung, Meinungsbildung und Austausch mit anderen Gremien

a) Die Kommission greift Fragen und Probleme auf, die Frauen in Kirche und Gesellschaft betreffen. Sie erarbeitet Anregungen und entscheidungsrelevante Empfehlungen und bringt sie in den entsprechenden Bereichen vor den Erzbischof;

b) Die Kommission fördert Dialog und Austausch mit ähnlichen Gremien in anderen Diözesen, mit anderen Kirchen und christlichen Gemeinschaften sowie mit den zuständigen Stellen sowie mit den Gremien innerhalb der Luxemburger Erzdiözese;

c) Die Kommission gilt für andere kirchliche Gremien als Ansprechpartnerin in Frauenfragen;

d) Die Kommission leistet Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten und Anliegen von Frauen.

4. Sensibilisierungs- und Motivationsarbeit

a) Die Kommission will durch ihre Arbeit die Situation der Frauen in der Erzdiözese Luxemburg verbessern sowie ein frauenbewussteres und frauenfreundlicheres Klima schaffen;

b) Die Kommission will die Frauen ermutigen, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und offen zu sein für notwendige Veränderungen in der Kirche.

5. Bildungsarbeit

Die Kommission sieht ihre Bildungsarbeit primär in der Befähigung, Aufklärung und Begleitung sowie in der Sensibilisierungs- und Motivationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kirche. Sie bietet konkrete Bildungsangebote im Inland an und weist auf entsprechende Angebote im Ausland hin.

ZUSAMMENSETZUNG

Die Kommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

2 vom Erzbischof bestimmte Personen;
die Frauenbeauftragte;
1 Vertreterin des Pastoralrates;
2 Vertreterinnen der ACFL;
1 Vertreterin der Frauenorden;
1 Vertreterin der hauptamtlichen Laienmitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst;
2 Vertreterinnen der Katechese;
1 Vertreterin der katholischen Schulen;
1 Vertreterin des Religionsunterrichts in den Europaschulen;
2 Vertreterinnen aus dem Bereich der Diakonie;
2 Vertreterinnen der nicht-luxemburgischen Sprachengemeinschaften
1 Vertreterin des Weltgebetstagskomitees;
2 von der Kommission „Fra an der Kierch“ kooptierte Frauen.

Die Mitglieder, die eine bestimmte Gruppe vertreten, pflegen die Kommunikation mit dieser Gruppe.

MITGLIEDER

  • Die Amtsdauer der Mitglieder der Kommission beträgt fünf Jahre.
  • Die Ernennung der von den verschiedenen Gremien und Instanzen vorgeschlagenen KandidatInnen erfolgt durch den Erzbischof.
  • Nach zehn Jahren ist die Wiederbestellung derselben Person nur in besonderen Fällen möglich.
  • Rücktritte sind dem Erzbischof und der Präsidentin schriftlich mitzuteilen.
  • Bei vorzeitigem Rücktritt ist das betreffende Mitglied durch eine andere Vertreterin aus demselben Entsendekreis zu ersetzen.
  • Im Fall wo eine Vertreterin ein Jahr kontaktlos unentschuldigt den Versammlungen fernbleibt, wird sie de facto aus dem Rat ausgeschlossen und durch eine andere Vertreterin ihrer Gruppe ersetzt.

ÄMTER UND ORGANE

1. Die Präsidentin

Die Kommission wählt die Präsidentin aus ihren Reihen.

Zu ihren Aufgaben gehört neben dem Vorsitz der Kommission auch die Koordinierung der Arbeit und die Sorge für die konkrete Umsetzung der Anliegen, Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die von der Kommission vorgeschlagen worden sind (z.B. Stellungnahmen oder Bildungsangebote). Schließlich vertritt die Präsidentin die Kommission „Fra an der Kierch“ gegenüber anderen Organisationen, die sich für die Förderung von Frauen einsetzen, und bei entsprechenden Anlässen.

2. Die Vizepräsidentin

Die Kommission „Fra an der Kierch“ wählt aus ihren Reihen die Stellvertreterin der Präsidentin.

3. Das Komitee

Das Komitee besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin, der Sekretärin und zwei weiteren Mitgliedern der Kommission „Fra an der Kierch“. Die beiden letzteren werden von der Kommission gewählt. Die Sekretärin stellt sich freiwillig zur Verfügung und wird vom Plenum bestätigt. Die Frauenbeauftragte gehört von Amts wegen zum Komitee.

Das Komitee hat die Aufgabe, die Kommissionssitzungen vorzubereiten, die Kommissions-beschlüsse auszuführen und die Präsidentin in ihrer Arbeit zu unterstützen.

4. Das Sekretariat

Das Sekretariat führt den Schriftverkehr, das Archiv und die finanziellen Angelegenheiten der Kommission „Fra an der Kierch“. Des Weiteren erstellt es die Protokolle der Plenar- und Komiteesitzungen und beschafft die für die Kommissionsarbeit notwendigen Unterlagen.

5. Das Plenum

Die Kommission „Fra an der Kierch“ tritt jährlich mindestens drei- bis viermal zu Plenarsitzungen zusammen, die von der Präsidentin einberufen und geleitet werden. Vollversammlungen sind auch auf Wunsch des Erzbischofs oder auf Verlangen eines Drittels der Kommissionsmitglieder einzuberufen.

6. Die Arbeitsgruppen

Die Kommission kann für bestimmte Problembereiche und Projekte Arbeitsgruppen bilden und dafür auch Nichtmitglieder, Frauen und Männer, als MitarbeiterInnen bestellen bzw. als ExpertInnen hinzuziehen. Jede Arbeitsgruppe ist verantwortlich für die Erstellung ihrer Sitzungsprotokolle und legt der Plenarversammlung nach Ablauf einer von dieser festgesetzten Frist ihren Bericht zur Diskussion vor.

ARBEITSWEISE

1. Die Sitzungen aller Organe (Gruppen) erfolgen nach der ausgeschriebenen bzw. genehmigten Tagesordnung. Zur gültigen Durchführung ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich.

2. Abstimmungen zu Anträgen, die jedes Mitglied einbringen kann, bedürfen der absoluten Mehrheit der Anwesenden.

3. Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das den Mitgliedern der Kommission bzw. der jeweiligen Gruppe zugestellt wird.

4. Stellungnahmen, Berichte und Presseverlautbarungen aller Gruppen zu einschlägigen Themen erfolgen nach Absprache mit dem Komitee.

5. Die Kommission „Fra an der Kierch“ trifft sich mindestens einmal jährlich mit dem Erzbischof zwecks Austauschs und Beratung in „Frauenfragen“. Auf Wunsch können aus aktuellem Anlass weitere Treffen stattfinden.

Die Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und nichtkirchlichen Gremien ist anzustreben.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Änderungen der Statuten bedürfen der Genehmigung des Erzbischofs. Eine Änderung der Statuten durch den Erzbischof soll in Absprache mit der Kommission „Fra an der Kierch“ erfolgen.

 
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