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Die Errichtung der Pfarrei Bonneweg im Jahre 1897125 Jahre Pfarrleben in Bonneweg (September 2022)Die Errichtung der Pfarrei Bonneweg im Jahre 1897
In diesem Jahr 2022 feiert die Pfarrei Bonneweg das 125 jährige Jubiläum ihrer staatlichen und kirchlichen Anerkennung als selbständige Pfarrei. Vor genau 125 Jahren nämlich wurde durch Gesetz vom 26. März 1897, unterzeichnet vom Großherzog Adolph, Bonneweg zur Pfarrei erklärt. Dieses wichtige Erinnerungsdatum in der Geschichte unserer Ortschaft möge Anlass sein zu einer historischen Nachfrage über das Werden der Pfarrei Bonneweg. Nach der Gründung des Klosters, der Zisterzienserinnen Abtei „Unserer Lieben Frau von Bonneweg“, die laut Bestätigungsurkunde vom 26. Februar 1234 durch Papst Gregor IX anerkannt wurde, durften die wenigen Einwohner Bonnewegs fast sechs Jahrhunderte lang in der Abteikirche den gewöhnlichen und den feierlichen Gottesdiensten beiwohnen. An Sonn- und Feiertagen besuchten sie daneben die Kirche der Pfarrei von Sankt Peter und Paul in Hollerich, zu der Bonneweg nachweislich seit 1542 gehörte, sowie die Sankt Ulrichskirche im Stadtgrund, die beide kaum zwei Kilometer von Bonneweg entfernt lagen. Die Klosterkirche lag etwa 40 Meter von dem 1636 erbauten Klosterportal, rechts von der heutigen Straße „Cour du Couvent“, zwischen den Nummern 119 und 121 des Bonneweger-Straße. Nach zwei Jahrhunderten des Blühens und Wohlstandes begannen schlimme Zeiten: Pfandherrschaft, Raubrittertum, lange Kriege und dreimalige Einäscherung (1427, 1542, 1558) stürzten das Kloster in tiefe Schulden. Nach jedem Brand wurde es nach und nach jedoch teilweise wieder aufgebaut. Als die Franzosen 1794 die Festung Luxemburg belagerten, verbrannte in der Nacht vom 26. auf den 27. November das Kloster nebst Abteikirche ein viertes Mal und -mussten die Schwestern in der Folgezeit die Klostergemeinde auflösen. 1797 wurden die Klostergüter als französisches Nationalgut versteigert. Nach dem Niedergang und der Aufhebung des Klosters gab es in Bonneweg ab 1794 weder Kultstätte noch Geistliche. Neunzig Jahre lang mussten die hiesigen Einwohner wie schon vor Jahrhunderten ihre pfarrlichen Pflichten in Hollerich erfüllen. Mit der Errichtung der Handschuhfabrik in den gründlich renoviertem Klosterstallungen im Jahre 1838, einerseits, und mit der Anlage des Zentralbahnhofs von Luxemburg im Jahre 1858 am westlichen Ende der Gemarkung von Bonneweg, andererseits, war unsere Ortschaft in rasanter Entwicklung begriffen. Von 206 Einwohnern im Jahre 1806 war die Einwohnerzahl anno 1873 auf 1100 angestiegen. Infolgedessen wurde der Wunsch nach einem eigenen Gotteshaus immer größer und dringender. Gleichzeitig wollten die hiesigen Einwohner erreichen, dass Bonneweg eine selbständige Pfarrei würde, so wie die Nachbarortschaft Hamm auch am 29. September 1867 von der Pfarrei Sandweiler abgetrennt und zu einer eigenen Pfarrei erhoben worden war, zu einem Zeitpunkt als Hamm noch zur Zivilgemeinde Sandweiler gehörte. Kirchlicherseits ist der Diözesanbischof die zuständige Instanz, um eine neue Pfarrei zu errichten. Gemäß den Bestimmungen des Konkordats von 1801 zwischen Papst Pius VII und Napoleon Bonaparte und den allgemeinen beigefügten Artikeln ist für die Errichtung einer selbständigen Pfarrei, welche einhergeht mit der Existenz einer eigenen Kirche für den Gottesdienst, eines Pfarrhauses sowie der Bewilligung eines Gehaltes für den Pfarrer und gegebenenfalls für eine oder mehrere Vikare, ist staatlicherseits die Anerkennung durch ein Gesetz erforderlich. Als 1873 die neue Pfarrkirche von Hollerich ihrer baulichen Vollendung entgegenging, wurden unter dem damaligen neuernannten Pfarrer Mathias Molitor die ersten tatkräftigen Schritte eingeleitet, um den religiösen Forderungen seiner Filiale Bonneweg auch gerecht zu werden. Er gründete zunächst ein Baukomitee, das dann 1881 durch den Kirchenbauverein ersetzt wurde, zum Zwecke die benötigten finanziellen Mittel für die Erbauung einer Kirche in Bonneweg zu erschließen. Verschiedene Zeitumstände verhinderten jedoch eine rasche Verwirklichung des Vorhabens. Zum einen sah sich die Rechnungssektion Hollerich-Bonneweg wegen großer finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage auch nur einen Teil der Ausgaben zu übernehmen, die zum Bau der geplanten Kirche erforderlich waren. Bekanntlich gehörte unsere Ortschaft damals zur Gemeinde Hollerich und bildete zusammen mit Hollerich eine Sektion. Zum andern war angesichts der Armut der hiesigen Einwohner die meist aus Arbeitern und kleinen Beamten bestanden keine größeren Beiträge zu erwarten. 102 Familien verpflichteten sich jedoch zu einem wöchentlichen Beitrag von 25 Centimes. Ferner bestritt der Gemeinderat von Hollerich die Dringlichkeit des Baues. Zum Dritten wurden zwei in den Jahren 1877 und 1881 an die Abgeordnetenkammer gerichtete Gesuche zur Bewilligung eines Staatssubsides abschlägig behandelt. „Die staatliche Beihilfe“, so hieß es, „könnte nur gewährt werden bevor entweder die Errichtung einer Kirche zu Bonneweg im Prinzip von den zuständigen Behörden beschlossen oder der Bau aus eigenen finanziellen Mitteln des Kirchenbauvereins gesichert sei.“ Auf Antrag von Pfarrer Molitor wurde von der Regierung am 2. Februar 1881 jedoch das mit der Pfarrkirche von Bigonville verbundene Vikargehalt der Pfarrkirche von Hollerich zuerkannt zur Anstellung eines Vikars in Bonneweg. Ferner bewilligte der Gemeinderat von Hollerich eine Wohnungsentschädigung, weil keine gemeindeeigene Wohnung in unserer Ortschaft zur Verfügung stand. Anno 1882 setzte sich Pfarrer Molitor in Verbindung mit August Charles, Hauptbesitzer der Handschuhfabrik und Direktor Adolf Omlor, zu einer vorläufigen Lösung betreffend Errichtung einer Kultstätte in Bonneweg. Die Fabrik richtete in ihren Gebäulichkeiten und auf ihre Kosten eine Notkapelle ein zur Feier des Gottesdienstes. Die Kapelle entstand im jetzigen Hause Nummer 105 der Bonneweger-Straße und hatte eine Bodenfläche von 84 Quadratmeter. Am Kirmesmontag, dem 13. November desselben Jahres, wurde nach Ablauf von beinahe 90 Jahren seit der Zerstörung der Abteikirche wieder Gottesdienst in unserer Ortschaft gefeiert. Weiterhin kam die Gemeindeverwaltung von Hollerich dem Wunsch der Bevölkerung entgegen und legte einen Friedhof an, der 1882 eingesegnet wurde. Somit konnte sich in Bonneweg, das zwar noch immer zur Pfarrei Hollerich gehörte, allmählich ein eigenständiges gottesdienstliches Leben entwickeln. Diese Entwicklung wurde kirchlicherseits im Dezember 1883 durch die Ernennung eines Vikars für Bonneweg bestätigt, der dort ansässig wurde. Weil jedoch die Unentschlossenheit der damaligen staatlichen und kommunalen Behörden die Verwirklichung des Kirchenbaus immer wieder verzögerte, beschloss der Bauverein in der Generalversammlung vom 12. März 1886, den Bau selbst in Angriff zu nehmen. Sieben Tage später, am 19. März 1886, wandte sich Pfarrer Molitor vermittels einer Broschüre an alle kirchlichen Würdenträger, an die Ordensgemeinschaften sowie an alle mit irdischen Güter gesegneten Mitbürger unseres Landes mit der Bitte „den Neubau der Kirche“ zu Bonneweg zu unterstützen. Durch notariellen Schenkungsakt vom 13. Juli 1887 stellten die beiden Bonneweger Familien Heinrich Berchem und Peter Besch-Thill zwei Parzellen ihres Eigentums für den Kirchenbau zur Verfügung. Die Ausführung der Arbeiten des ersten Teils – Hauptschiff und Seitenschiff – der neuen Kirche wurden unverzüglich in Angriff genommen. Bereits am 12. August 1888 konnte Domkapitular und Stadtdechant Bernard Haal das halbfertige Gotteshaus benedizieren und es für den Gottesdienst zur Verfügung stellen. 1894 wurde das Bauwerk mit dem gesamten Mobiliar schuldenfrei der Gemeinde Hollerich geschenkt. Noch im selben Jahr ließ die Gemeinde Chor, Sakristei und Turm der neuen Kirche erbauen. Im Jahre 1895 verkaufte Heinrich Berchem, alsdann, der Gemeindeverwaltung von Hollerich zur Errichtung des Pfarrhauses eine Parzelle neben der neuen Kirche zum Preise von 3 Franken das Quadratmeter. Das Pfarrhaus wurde im Sommer 1896 gebaut nach den Plänen von Architekt Leo Sutter. Weil sich jedoch die Genehmigung der Pläne hinauszog und die Errichtung der Pfarrei von der Fertigstellung des Pfarrhauses abhängig gemacht wurde, ließ die Gemeindeverwaltung die Bauarbeiten ausführen ohne die oberbehördlichen Genehmigungen abzuwarten. Mit der Fertigstellung des Pfarrhauses, das am 1. April 1897 vom damaligen Kaplan Peter Thinnes bewohnt wurde, war das letzte Hindernis gefallen und so konnten die Bestrebungen zur Errichtung der Pfarrei in den Jahren 1896 und 1897 entschieden weitergeführt werden. Bereits in seiner Sitzung vom 25. Januar 1896 hatte der Gemeinderat von Hollerich beschlossen, ein Gesuch an die Regierung zu richten mit der Empfehlung, der Forderung der hiesigen Einwohnerschaft stattzugeben, und die Filiale Bonneweg in naher Zukunft zu einer selbständigen Pfarrei zu erheben. Am 16. Februar 1896 wurde der Antrag zwecks Begutachtung vom Staatsminister an die kirchlichen Autoritäten weitergeleitet. In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 1896 gab der Bischof sein formelles Einverständnis zur Errichtung der Pfarrei Bonneweg unter der Bedingung, dass außer dem Gehalt für den Geistlichen der neuen Pfarrei auch das Gehalt für den in Bonneweg ansässigen Vikar vonnöten sei. Am 19. Dezember 1896 erging dann auch die Zustimmung des Hollericher Kirchenrates. Unter Wahrung der bestehenden Regelungen erfolgte ferner auch in der Sitzung vom 19. Januar 1897 das Einverständnis des Hollericher Gemeinderates, die Filiale Bonneweg zu einer selbständigen Pfarrei zu erklären. Am 21. Januar 1897 reichten fünf Abgeordnete eine Motion in der Abgeordnetenkammer ein, mit der Aufforderung an die Regierung, unverzüglich ein Gesetzesprojekt betreffend der Entwicklung der neuen Pfarrei Bonneweg auszuarbeiten. Zum einen wurde auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen. „Bonneweg“, so hieß es, „zähle laut der letzten Volkszählung eine Bevölkerung von zirka 2600 Einwohnern und es gibt daselbst acht Schulen mit 400 Schülern. Zum andern sei die neu erbaute Kirche nunmehr fertiggestellt und am 1. April 1897 zukünftig ein Kaplan im neuen Pfarrhaus ansässig. Angesichts der rasanten industriellen und wirtschaftlichen Entwicklung, welche einhergehe mit einem rasanten Bevölkerungszuwachs, stehe die Ortschaft Bonneweg bereits in drei Jahren an der Schwelle von 3000 Einwohnern.“ Angesichts der Dringlichkeit erbat der damalige Staatsminister Paul Eyschen in seiner Depesch vom 27. Januar 1897 ein baldiges Gutachten des Staatsrates. Bereits drei Tage später, am 30. Januar 1897, bemerkte die Hohe Körperschaft in ihrer Stellungnahme, dass die rasante Entwicklung der Bevölkerungszahlen der Ortschaft Bonneweg ein Abweichen von dem in den 1870-er Jahren festgelegten Prinzip, auf keine neuen Anträge hinsichtlich der Entwicklung einer neuen Pfarrei einzugehen, rechtfertige. Am 2. Februar 1897 wurde das Gesetzesprojekt betreffend Errichtung einer Pfarrei zu Bonneweg in der Abgeordnetenkammer eingebracht. Die Verhandlungen nahmen einen raschen und günstigen Verlauf. In der Plenarsitzung vom 16. März 1897 stellte alsdann der Berichterstatter H. Bastian des Gesetzesprojekt zur Errichtung der Pfarrei Bonneweg in kurzen -Zügen vor, das anschließend diskussionslos und einstimmig von den 36 anwesenden Abgeordneten verabschiedet wurde. Am 26. März 1897, schließlich, wurde das Gesetz von Großherzog Adolph unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Zum Schutzpatron der neuen Pfarrei wurde der heilige Joseph erwählt, zweite Patronin war die heilige Irmina, Schutzpatronin der früheren Klosterkirche. Durch großherzoglichen Beschluss vom 26. Mai 1897 erfolgte die staatliche Anerkennung der Pfarrei, und wurde das Pfarrgehalt geschaffen unter Beibehaltung des bisherigen Vikargehaltes. Am 8. September 1897 (Fest Mariä Geburt) erließ Bischof Johannes Joseph Koppes durch ein kirchliches Dekret die Erhebung der Filiale Bonneweg zur selbständigen Pfarrei und trennte Bonneweg endgültig von der Pfarrei Hollerich ab. Am nachfolgenden Tag, dem 9. September 1897, legte der Bischof in einem Ausführungsdekret die Grenzen der Pfarrei Bonneweg genau fest. Am 14. September 1897 ernannte der Bischof drei Einwohner von Bonneweg zu Mitgliedern des neuen Kirchenrates (Conseil de la Fabrique d´Eglise). Am 2. Oktober 1897, schließlich, ernannte der Staatsminister, als zuständig für den Kultus, durch ministeriellen Beschluss zwei weitere Mitglieder des neuen Kirchenrates, der damit vervollständigt und funktionsfähig wurde. Bonneweg war nun als eigenständige Pfarrei konstituiert. Zum ersten Pfarrer ernannte Bischof Koppes den langjährigen Vikar Peter Thinnes, welcher der jungen Pfarrei bis 1914 vorstand. Claude Wolwert (September 2022)
Quellennachweis:1) Pier Jean-Pierre: Bonneweg im Mittelalter und in der Neuzeit und seine geschichtlichen Beziehungen zu Hollerich, 1939 - |
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