Menschenrechte und Unternehmen gehören zusammen

„Luxemburg kann durchaus auch positive Akzente setzen“

Die multinationalen Unternehmen haben in den vergangenen Jahren eine beträchtliche wirtschaftliche und auch politische Macht erworben, was einhergeht mit einer entsprechenden gesellschaftlichen Verantwortung. Die menschenrechtlichen Belange müssten auf allen Ebenen berücksichtigt werden, meint auch Jean-Louis Zeien, Generalsekretär „Justice et Paix Luxembourg“.

„Die massiven Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Konfliktmineralien haben deutlich die Grenzen eines freiwilligen Engagements von Unternehmen im Bereich Menschenrechte aufgezeigt. Finanzierung von Bürgerkriegen, Vertreibungen, Vergewaltigungen und Kinderarbeit sind in vielen Ländern des Südens mit dem Abbau von Konfliktmineralien verbunden. Die Europäische Union hat sich 2017 endlich zu einem (Teil-)Reglement durchgerungen. Die Rohstoffeinfuhr von Wolfram, Zinn, Tantal und Gold wird ab 2021 einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterworfen, die auch für luxemburgische Unternehmen gilt.

In anderen Wertschöpfungsketten wie zum Beispiel der Textilindustrie gibt es gleichermaßen erschreckende Menschenrechtsverletzungen. Es geht keineswegs um einen Generalverdacht gegenüber Unternehmen. Eine Grenze soll jedoch jenen Unternehmen gesetzt werden, die von Menschenrechtsverletzungen profitieren, daran beteiligt sind oder sie billigend in Kauf nehmen. Zu viele Menschenrechte bleiben beim Kampf um Rohstoffzugang und gewinnbringende Produktionsbedingungen auf der Strecke. Betroffene haben keine Möglichkeiten, ihre ‚Rechte‘ gegenüber Unternehmen einzuklagen.

Deshalb kann es nur eine Antwort geben: In der gesamten Wertschöpfungskette muss eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gelten. So hat etwa Frankreich 2017 mit einer nationalen Gesetzgebung eine verpflichtende Sorgfaltspflicht für transnationale Unternehmen eingeführt.

Luxemburg kann durchaus auch positive Akzente setzen, um verbindliche Regeln für die menschenrechtliche Verantwortung in der Wirtschaft zu erarbeiten. Bei der Kooperationsdebatte in der Abgeordnetenkammer im Dezember 2017 hat sich die Mehrzahl der Fraktionssprecher für weltweit verbindliche Regeln ausgesprochen. Zurzeit wird ein Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte unter der Federführung des Außenministeriums erstellt. Im Austausch mit Unternehmensvertretungen, Akteuren der Zivilgesellschaft und Universität soll ein kohärenter Aktionsplan entstehen, der den Menschenrechten in globalen Wertschöpfungsketten den Stellenwert gibt, der ihnen zukommt: Eine Sorgfaltsplicht soll eingeführt werden. Verstöße müssen geahndet werden können - auch über die Grenzen hinweg - wenn Unternehmen ihre Führungsetage oder ihren Sitz hierzulande haben.

Ergänzend braucht es ein verbindliches Abkommen auf EU- und UN-Ebene, um die unterschiedlichen Formen der Missachtung der Menschenrechte in allen Tätigkeitsbereichen multinationaler Unternehmen wirksam zu beseitigen. In Genf fand im Oktober 2017 die dritte Sitzung der UN-Arbeitsgruppe zu einem geplanten Abkommen statt. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen unter anderem kirchlicher, umweltschutz- und entwicklungspolitischer Verbände unterstützen diese Arbeit.

Aber bevor wir wieder über unsere eigenen Grenzen hinausblicken, gilt es die Frage zu klären: Ist Luxemburg bereit, mit seinem Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, vorbildliche Akzente innerhalb der EU und darüber hinaus zu setzen? Die nächsten Monate werden es zeigen…“

Jean-Louis Zeien, Generalsekretär „Justice et Paix Luxembourg“

(Der Artikel ist am 05.01.2018 auf journal.lu veröffentlicht worden.)

 
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