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1840: Zum ersten Mal in der Geschichte – kirchlich eigenständig

150 Jahre Bistum – Wegmarken (3)

Die belgische Revolution von 1830 setzte wichtige staats- und kirchenpolitische Prozesse in Gang. Am Ende eines bewegten Jahrzehnts stand die Separierung Luxemburgs von Belgien, welches jedoch die wallonischen Gebiete behielt. Das Großherzogtum fiel in seiner neuen Gestalt wieder an den König der Niederlande. Was schon 1833 für die Stadt Luxemburg gegolten hatte – der König-Großherzog duldete nicht, dass von ihm regierte Territorien kirchlich von ausländischen Bischöfen geleitet wurden – galt nun für das gesamte Großherzogtum. Daher löste der Papst in Übereinstimmung mit den Wünschen des König-Großherzogs am 2. Juni 1840, also vor nunmehr genau 180 Jahren, auch die ländlichen Gebiete Luxemburgs aus dem Bistum Namur und unterstellte sie dem bis dahin nur für die Stadt Luxemburg zuständigen Apostolischen Vikar Jean Théodore Van der Noot. Zwar noch nicht Bistum, war Luxemburg nunmehr zum ersten Mal in seiner Geschichte ein sich selbst verwaltendes, direkt dem Papst unterstehendes kirchliches Territorium.

DAL, GV.Van der Noot 3, Verwaltungschef Ludwig Hassenpflug an den Apostolischen Vikar Van der Noot, 19. Juli 1840, recto
ADL, GV.Van der Noot 3, Ludwig Hassenpflug, chef de l’administration, au vicaire apostolique Van der Noot, 19 juillet 1840, recto

Der hier gezeigte Brief Ludwig Hassenpflugs, Leiter der Verwaltung in Luxemburg («Civildienst»), dokumentiert neben der kirchenpolitischen Neuordnung die daraus resultierenden Notwendigkeiten: Dem Apostolischen Vikar war ein staatliches Gehalt zuzuweisen, er musste gemäß dem napoleonischen Konkordat von 1801 einen Treueid gegenüber dem König-Großherzog ablegen und er sollte einen Plan zu Einrichtung eines Priesterseminars in Luxemburg entwickeln. Wie aus seiner Antwort an Verwaltungschef Hassenpflug hervorgeht (der Entwurf findet sich auf der rechten Innenseite des Regierungsschreibens), erklärte sich Van der Noot zu allem bereit, auch wenn er 1833 als Apostolischer Vikar der Stadt Luxemburg den geforderten Eid schon einmal geleistet hatte. Die Einrichtung des Priesterseminars war von größter Bedeutung, da hier der Priesternachwuchs gemäß Luxemburger Bedürfnissen und Vorstellungen ausgebildet werden konnte und die Abhängigkeit von ausländischen Bistümern auch auf diesem Gebiet ein Ende fand.

DAL, GV.Van der Noot 3, Verwaltungschef Ludwig Hassenpflug an den Apostolischen Vikar Van der Noot, 19. Juli 1840, verso; Van der Noot an Hassenpflug, 22. Juli 1840
ADL, GV.Van der Noot 3, Ludwig Hassenpflug, chef de l’administration, au vicaire apostolique Van der Noot, 19 juillet 1840, verso ; Van der Noot à Hassenpflug, 22 juillet 1840
N°. 4576 R.P. Luxemburg, am 19ten Juli 1840.

An
den Herrn Apostolischen Vicar
dahier

Seine Majestät der König der
Niederlande, Großherzog von Luxemburg,
hat durch Beschluß vom 13ten d[es]. M[onats]. N°. 7
das Brefe Seiner Heiligkeit des Papstes
Gregors XVI, gegeben zu Rom am 2 v[origen]. M[onats].,
genehmigt, durch welches unter andern
bestimmt ist, 1, daß das jetzige
Großherzogthum Luxemburg von dem
Bisthum Namur getrennt, und der
geistlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs
dieser Diocese entzogen ist, um als
ein apostolisches Vicariat unter der
geistlichen Leitung des zeitlichen
apostolischen Vicars von Luxemburg
zu stehen; 2, daß die völlige Aus-
führung dieser päpstlichen Bestimmung
dem Herrn Anton Antonucci,
Geschäftsträger des Heiligen Stuhles
am Niederländischen Hofe übertragen
ist.
Durch eine weitere Entschließung
von demselben Tage, 13 d[es]. M[onats]. N° 8,
hat Seine Majestät für gut gefunden:
1; die Bestimmung des mit der
Kirchenwürde eines apostolischen
Vicars zu verbindenden jährlichen
Gehaltes Allerhöchst sich vorzubehalten;
v[erte]

[Seite 2]

2, zu bestimmen daß, sobald Sie
diese Würde werden angetreten
haben, Sie Seiner Majestät die
nöthigen Vorschläge vorlegen können,
auf welche Weise und durch welche
Mittel, hinsichtlich des Erfordernisses
eines Seminars zur Bildung junger
Leute für den geistlichen Stand in
Ihrem Vicariat Fürsorge zu treffen
sein werde.
Vor Allem aber sind Sie in dem
Falle, den durch den Art[icel]. 6 des Concordats
von 1801, vorgeschriebenen Eid abzu-
leisten. Ich werde zu diesem
Zwecke, sobald ich Ihre Antwort
werde empfangen haben, Ihnen
Tag und Stunde zu bestimmen mich
beehren.
Der Chef des Civildienstes.
Hassenpflug

[Seite 3]

Luxemburg den 22 Juli 1840
Auf ihro werthes Schreiben vom 19 Julii 1840 N° 4576
R.P. beehre ich mich zu antworten, daß ich, infall, wo ich von
ihro Majestät dem König der Niederlande, und seiner heiligkeit
dem pabst Gregor dem XVI würdig u[nd] fähig erkannt bin,
die geistliche leitung des apost[olischen]. Vicariats der provinz
Luxemburg zu übernehmen, bereit seyn werde, am tag
und der stunde bey ihnen zu erscheinen, die sie mir be-
stimmen werden, um den durch den art[icel] 6 des concordats
von 1801 vorgeschriebenen Eid, den ich schon einmal gelei-
stet habe, wiederum abzulegen, sobald ich von meiner
geistlichen behörde dem Herrn Antonucci geschäfts-
träger des h[eiligen]. Stuhles meine ernennung werde erhal-
ten haben, welches ich ihnen sogleich anzeigen werde.
auch werde ich es mir angelegen seyn lassen seiner
Majestät die nöthigen vorschläge vorzulegen, auf
welche weise, und durch welche mittel hinsichtlich des
Erfordernisses eines Seminars zu Bildung junger
leute für den geistlichen stand im neu zu errichtenden
vikariat fürsorge getroffen werden kann.
VanderNoot. a[postolischer]. vic[ar].

 
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