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1842-1845: Die Einrichtung des Priesterseminars150 Jahre Bistum – Wegmarken (6)Der Wunsch, die Luxemburger Priester in Luxemburg selbst auszubilden, bestand schon lange. Im späten 18. Jahrhundert gab es in der Stadt eine Zweigstelle des Priesterseminars Löwen. Mit der Eingliederung des alten Herzogtums in die Diözese Metz endete diese kleine Selbständigkeit aber wieder, der Priesternachwuchs musste zur Ausbildung nach Metz, später auch nach Namur, Trier, Köln und Lüttich. Als das Apostolische Vikariat eingerichtet wurde, wurde die Angelegenheit umso dringlicher, und der Apostolische Vikar Van der Noot erhielt vom König-Großherzog den Auftrag, Pläne zur Gründung eines Seminars vorzulegen. Alsbald zeigte sich, dass die finanzielle und personelle Ausstattung sowie die Auswahl geeigneter Räumlichkeiten die Hauptprobleme darstellten. Die Gebäudefrage konnte 1842 gelöst werden. Die Stadt trat den als "ancien petit seminaire" bezeichneten Flügel des ehemaligen Jesuitenkollegs (heute nicht mehr vorhanden) an den Staat ab, König Wilhelm II. wies ihn per Erlass vom 20. April 1842 dem Apostolischen Vikar zur Nutzung als Priesterseminar zu. ![]() DAL, GV.Korresp 1, S. 180, Brief des Apostolischen Vikars Laurent an König-Großherzog Wilhelm II., Luxemburg, 27. Januar 1844, Abschrift, Transkription s.u.
DAL, GV.Korresp 1, p. 180, lettre du vicaire apostolique Laurent au Roi-Grand-Duc Guillaume II, Luxembourg, 27 janvier 1844, copie, transcription voir ci-dessous
Über die Schaffung staatlich besoldeter Professorenstellen wurde länger gestritten. Laurent forderte fünf Posten, Regierung und Ständeversammlung wollten nur drei genehmigen. Wie unsere zweite Quelle, ein Brief an den König vom 27. Januar 1844, zeigt, konnte sich der Apostolische Vikar mit dessen Hilfe durchsetzen: "Grâce à la bonté éclairée de Votre Majesté le Séminaire n’aura pas seulement le nombre voulu [d.h. 5] de professeurs, […] mais aussi le Vicaire Apostolique aura la main entièrement libre pour le choix de ces hommes." Allerdings fehlte es im Land an geeigneten Priestern, um alle Stellen zu besetzen. Also wollte Laurent Kandidaten aus Belgien und Deutschland anwerben, doch waren Ausländer in Luxemburg gemäß Artikel 41 der Verfassung von "emplois publics" ausgeschlossen. Also bat Laurent um eine Ausnahmegenehmigung und legte gleichzeitig nahe, daß die Verfassung nur Stellen der öffentlichen Verwaltung ("fonctions civiles qui sont conférées par l’Etat") meine, wozu Theologenstellen an einem Priesterseminar nicht zählten. Auch diese Hürde wurde genommen, so daß das Seminar 1845 den Lehrbetrieb aufnehmen konnte. Zum Kollegium zählte der preußische Staatsangehörige Eduard Michelis, der gemeinsam mit anderen das Luxemburger Wort gründete. ![]() DAL, GV.Priesterseminar 154, Erlaß des König-Großherzogs Wilhelm II., Den Haag, 20. April 1842, beglaubigte Abschrift, S. 1; Transkription s.u.
DAL, GV.Priesterseminar 154, Décret du Roi-Grand-Duc Guillaume II, La Haye, 20 avril 1842, copie certifiée conforme, p. 1; transcription voir ci-dessous
Transkription zu Bild 1 N° 762 J. def. Transkription zu Bild 2 Sire, |
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