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1842: Jean Théodore Laurent Apostolischer Vikar – ein erster Bischof IN Luxemburg

150 Jahre Bistum – Wegmarken (5)

Als Jean Théodore Van der Noot Apostolischer Vikar des ganzen Landes wurde, war er bereits 71 Jahre alt. Seit beinahe vier Jahrzehnten auf verantwortungsvollen Stellen in der Kirche tätig, machten sich Alter und gesundheitliche Probleme mehr und mehr bemerkbar. Als der Heilige Stuhl ihm die Würde eines Titularbischofs antrug, ihn also zum Bischof eines nicht mehr existierenden katholischen Bistums weihen lassen wollte, um der Bedeutung seiner Position als Apostolischer Vikar besonderen Ausdruck zu verleihen, lehnte er ab. Statt dessen reichte er 1841 seinen Rücktritt ein.

An seine Stelle trat Jean Théodore Laurent, ein äußerst tatkräftiger und nach Rom orientierter Priester. Laurent war 1839 zum Apostolischen Vikar für Norddeutschland und Dänemark ernannt worden, hatte das Amt aufgrund politischer Widerstände aber nicht antreten können. Im Rahmen dieser Ernennung war er jedoch bereits am 27. Dezember 1839 zum Titularbischof von Chersonnes geweiht worden, so dass er, als er 1842 seine Tätigkeit als Apostolischer Vikar von Luxemburg aufnahm, der erste Bischof in Luxemburg mit Zuständigkeit für Luxemburg wurde.

DAL, GV.Korresp 49, S. 17: Papst Gregor XVI. ernennt Jean Théodore Laurent am 25. Februar 1842 zum Apostolischen Vikar Luxemburgs, Abschrift, Teil 1
DAL, GV.Korresp 49, p. 17: le pape Grégoire XVI nomme Jean Théodore Laurent comme vicaire apostolique du Luxembourg le 25 février 1842, copie, partie 1

Das Diözesanarchiv verwahrt Register, in denen die Abschriften wichtiger Korrespondenzen und päpstlicher Urkunden überliefert sind. Hierzu zählt die im Original leider verschollene Urkunde vom 25. Februar 1842, in welcher Papst Gregor XVI. Laurent Amt und Würde des Apostolischen Vikars von Luxemburg übertrug.

Zunächst erläuterte der Papst die Umstände, die zur Ernennung Laurents geführt hatten, nämlich das fortgeschrittene Alter und der sich verschlechternde Zustand (senescentis aetatis, et infirmae valetudinis incommoda) Van der Noots, der nur ein Jahr später verstarb. Sodann ernannte der Papst Laurent zum Apostolischen Vikar (Te Vicarium Apostolicum […] eligimus, deputamus, facimus et constituimus), stattete ihn mit allen zur Ausübung dieses Amtes erforderlichen Kompetenzen (cum omnibus facultatibus) aus und verpflichtete die Angehörigen des Apostolischen Vikariates zum Gehorsam (pareant et obediant).

Schließlich setzte Papst Gregor in Bezug auf diesen speziellen Vorgang alle kirchlichen Erlasse, Beschlüsse, Privilegien, etc. außer Kraft, die der Erhebung Laurents bzw. seinen Rechten und Amtsvollmachten entgegengestanden oder letztere geschmälert hätten (non obstantibus…).

DAL, GV.Korresp 49, S. 18-19: Papst Gregor XVI. ernennt Laurent zum Apostolischen Vikar, Abschrift, Teil 2
DAL, GV.Korresp 49, p. 18-19: le pape Grégoire XVI nomme Jean Théodore Laurent comme vicaire apostolique du Luxembourg le 25 février 1842, copie, partie 2
 
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