![]() |
de fr
1857-1858: Ein Konkordat für Luxemburg?150 Jahre Bistum – Wegmarken (14)1856 legte der umstrittene Apostolische Vikar Jean-Théodore Laurent sein Amt nieder, nachdem er von der Regierung Luxemburgs hinsichtlich seiner Rolle in der Revolution von 1848 rehabilitiert worden war. Nicolas Adames wurde jedoch nicht zum Apostolischen Vikar erhoben, sondern blieb Provikar. Damit wurde die ohnehin als Provisorium angelegte Konstruktion des Apostolischen Vikariats noch provisorischer. Theoretisch konnte der Papst Luxemburg ohne weiteres zum Bistum erheben und einen Bischof ernennen. Ohne Abstimmung mit der Landesregierung drohten angesichts der tiefgreifenden Verbindungen und vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Kirche, Gesellschaft und Politik aber schwerwiegende Konflikte. Also suchte man eine einvernehmliche Lösung in Form eines Konkordats. Ein Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und einem souveränen Staat, in welchem der Status der Kirche auf dem Territorium des betreffenden Landes umfassend geregelt wird. Unter den Bedingungen der politischen Unabhängigkeit und kirchenrechtlichen Eigenständigkeit Luxemburgs seit 1839/1840 war eine eigene Regelung für das Großherzogtum dringend erforderlich. 1857 fertigten Vertreter der Kirche und der Regierung verschiedene Entwürfe an. Beide Seiten strebten die Errichtung eines Bistums an. Die Kirche war jedoch auf größtmögliche Freiheit von weltlicher Kontrolle bedacht, während die Regierung ein Maximum an Aufsicht wünschte. Drei Entwürfe kamen zustande. Unsere heutige Quelle zeigt eine Gegenüberstellung dieser Texte.
So stimmt der Regierungsentwurf (in Spalte 3 mit «adm[issum]» = angenommen gekennzeichnet) dem Artikel II der Kurie («Sanctitas Sua Luxemburgi urbem sedem Episcopalem constituet, eamque Sedi Apostolicae immediate subjectam declarabit» = Seine Heiligkeit erhebt die Stadt Luxemburg zum Bischofssitz und erklärt diesen als unmittelbar dem Apostolischen Stuhl unterstellt) zu, streicht aber den im Kurienentwurf enthaltenen Zusatz («Hujus dioecesis fines per Litteras Apostolicas praefinientur» = Die Grenzen dieser Diözese werden durch eine Apostolische Urkunde bestimmt), zu sehen an den Markierungen mit Bleistift und der Anmerkung «om[issum]» = weggelassen. Der Staat wollte diese wie auch andere Fragen nicht einfach der freien Entscheidung der Kirche überlassen. Regierung, Provikar und Papst konnten sich letztlich nicht einigen, und das Konkordatsprojekt verlief im Sande. |
Äerzbistum Lëtzebuerg . Archevêché de Luxembourg
© Verschidde Rechter reservéiert . Certains droits réservés
Dateschutz . Protection des données
Ëmweltschutz . Protection de l'environnement