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1801-1808: Die Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse in Luxemburg

150 Jahre Bistum – Wegmarken (1)

Die Herrschaft Napoleons brachte zahlreiche Umwälzungen, so auch in kirchlicher Hinsicht. 1801 wurde das von Frankreich eroberte Gebiet des heutigen Großherzogtums durch ein Konkordat – einen Staatsvertrag mit dem Papst – vollständig dem Bistum Metz einverleibt. Zuvor war es auf die Diözesen Lüttich und Trier aufgeteilt. Außerdem wurde die jahrhundertealte Pfarrorganisation einschneidend verändert. Waren seit dem Mittelalter flächenmäßig ausgedehnte Großpfarreien die Regel, wurden nun kleinere, mit den 1795 gegründeten Zivilgemeinden übereinstimmende Sprengel eingerichtet.

DAL, GV.Betreff 66, fol. 59, „Projet d’Erection de nouvelles Succursales [...]“, Titelseite / page de garde

Unsere heutige Quelle stammt aus dem Jahr 1807. Es handelt sich um den Entwurf einer Pfarrumschreibung, in welcher neu anzulegende Pfarreien (succursales) beschrieben werden. Solche Reorganisationen gab es 1803, 1805 und 1807/1808. Erst die Gebietsreform von 2017 führte zu einer grundlegend neuen Struktur. Das Titelblatt des „Projet“ spiegelt die tiefgreifenden Umbrüche der Zeit: Luxemburg war französisch und Teil des Wälderdepartements, gehörte zum Bistum Metz, und neue Pfarreien wurden gegründet. Der Blick in das Innere des Katalogs zeigt jedoch, daß die kirchlichen und politischen Territorialstrukturen des Ancien Régime noch nicht vollständig verschwunden waren. Beispielsweise erscheint hier auch das Arrondissement Neufchâteau, das wie andere alte luxemburgische Territorien im Wälderdepartement und dem Bistum Metz noch mit den zum heutigen Großherzogtum zählenden Gebieten verbunden war. Erst im Laufe der drei folgenden Jahrzehnte kam es zur kirchlichen und politischen Trennung.

DAL, GV.Betreff 66, fol. 62v-63r, „Projet d’Erection de nouvelles Succursales [...]“

Das „Projet“ bietet interessante Informationen. Neben der Größe der Orte („feux“ / Feuerstätten = Haushalte) sind in den „Observations“ und „Nota“ die Motive zur Pfarrgründung beschrieben. Diese konnten ganz unterschiedlicher Natur sein. Im Falle Alzingens, schon vormals Pfarrei, spielte die Lage „sur la grande Route de Luxembourg“ die ausschlaggebende Rolle. Dagegen sollte Christnach von Waldbillig getrennt werden, weil „il éxiste entre les deux Communes une antipathie qui fait acquiescer au voeu des habitans d’avoir un dess[ervan]t particulier à leur charge.“ [Orthographie wie in der Quelle, nicht normalisiert.]

 
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