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Das Aufleben der Marien-Oktav

150 Jahre Bistum – Wegmarken (8)

Der Apostolische Vikar Jean Théodore Laurent war schon vor seinem Dienstantritt in Luxemburg ein entschiedener Verfechter der Verehrung der Heiligen Jungfrau Maria. Bereits im Elternhaus in Aachen in diesem Sinne geprägt, fand er im Marienland Luxemburg eine ideale Wirkungsstätte. Die Marienverehrung erlebte in dieser Zeit einen gewaltigen Aufschwung, gipfelnd in den Erscheinungen von Lourdes und Fatima, der Entstehung neuer und dem Aufblühen älterer Wallfahrten sowie der fortschreitenden Dogmatisierung durch die Päpste, angefangen mit der Verkündung der Lehre von der unbefleckten Empfängnis Mariens im Jahr 1854.

Laurent ließ von Beginn an keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit, die in Zeiten der Aufklärung und der französischen Revolution zurückgedrängte traditionelle Verehrung der Gottesmutter als Landespatronin zu fördern und wiederzubeleben.

Er veröffentlichte zu seinem Amtsantritt einen Hirtenbrief, in welchem er den Gläubigen die Hinwendung zu Maria in der Tradition des Landes ganz besonders empfahl und sie daran erinnerte: „Ward ja auch vor mehr als anderthalb hundert Jahren von unsern frommen Vorfahren […] die jungfräuliche Gottesmutter unter dem lieblichen Namen der «Trösterin der Betrübten» zur Schutz- und Schirmherrin von Stadt und Land feierlich erwählt, und seitdem alljährlich von der ganzen zu ihrem Gnadenbilde pilgernden Bevölkerung als Patronin verehrt.“

DAL, GV.Laurent 1, Hirtenbrief zum Amtsantritt, 12.03.1842, Titelblatt und Seite 10
DAL, GV.Laurent 1, lettre pastorale pour l’entrée en fonctions, 12.03.1842, page de titre et page 10

Laurents Tätigkeit erschöpfte sich nicht in einer verstärkten Werbung für die Marien-Oktav, sondern umfasste zahlreiche Maßnahmen zu deren Aufwertung. In seiner Person wurde die Oktav durch einen Bischof geleitet, was vorher nicht der Fall gewesen war. Er lud benachbarte Bischöfe ein, ließ täglich zur Oktav predigen, überarbeitete das Votum Solemne, mühte sich um die Ausbesserung und Renovierung der heutigen Kathedrale, förderte den Kirchengesang und gestaltete die Messen und Prozessionen so feierlich wie nur irgend möglich.

Dabei konnte er auf die Kooperation der von der preußischen Armee gestellten Leitung der Bundesfestung setzen. Deren Kommandeure mochten i.d.R. Protestanten sein, die einfachen Soldaten waren jedoch oftmals – in Abhängigkeit davon, welche Regimenter gerade die Besatzung stellten – Katholiken aus der Rheinprovinz oder den polnischen Provinzen Preußens (weshalb bereits vor 1850 katholische Militärseelsorger in Luxemburg eingesetzt wurden).

Wie der untenstehende Bescheid des Festungskommandeurs – er erging in diesem oder ähnlichem Wortlaut jedes Jahr – zeigt, genehmigte das Militär u. a. den freien Zugang der Prozessionen der Landgemeinden in die Stadt und stellte zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung Soldaten ab, ebenso Begleitkommandos zur Prozession, die übrigens auch von Militärmusikern der Garnison feierlich mitgestaltet wurde.

DAL, GV.Pastoral 20, Bescheid des Militärgouvernements der Festung Luxemburg, 13.05.1843
DAL, GV.Pastoral 20, notification du gouvernement militaire de la forteresse de Luxembourg, 13.05.1843

Transkription zu Bild 2

Militair-Gouvernement der Bundesfestung Luxemburg
[…]
Luxemburg, den 13. Mai 1843
S[eine]r Hochwürden
Dem Bischofe von Chersones und
Apostolischen Vikar
Herrn Laurent
hier
Das Militair Gouvernement erwiedert [sic!] Euer
Hochwürden auf das gefällige Schreiben vom 10ten
d[es] M[ona]ts wie es sehr gerne seine Einwilligung
zur Abhaltung der gewöhnlichen Octav-Prozession
am 21ten d[es] M[onats], unter Lösung der Stadt-Böller
auf dem Wilhelms-Platz – ertheilt, in Gleichem
auch Nichts gegen den Eintritt der hierher pil-
gernden Land-Pfarreien in die Festung zu
erinnern hat.
Bei Gelegenheit der großen Prozession am 21ten
wird das Militair-Gouvernement – wie in den
früheren Jahren – ein angemessenes Begleitungs-
Commando stellen; auch zur Aufrechterhaltung der
Ordnung während des Pontifical-Gottesdienstes
sowohl am 14ten wie 21ten d[es laufenden Monats], Morgens 9 Uhr,
ein Commando von 1 Unteroff[izier und] 12 Gemeinen beorderen.
Euer Hochwürden drückt das Militair Gouver-
nement gleichzeitig noch die Versicherung seiner
ausgezeichneten Hochachtung aus.
Friedrich zu Hessen

 
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