Multinationale Unternehmen und Menschenrechte

Justice et Paix Luxembourg: Auf dem Weg zu einem internationalen rechtsverbindlichen Instrument

Die multinationalen Unternehmen haben in den letzten Jahren eine beträchtliche wirtschaftliche und auch politische Macht erworben, was einhergeht mit einer entsprechenden gesellschaftlichen Verantwortung. Das gilt auch für die Verpflichtung, Steuern dort zu zahlen, wo Gewinne erwirtschaftet werden und die menschenrechtlichen Belange bei allen ihren Aktivitäten in der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Daher ist es angebracht, diese letztgenannte Verantwortung in einem verbindlichen Text auf der Ebene der Vereinten Nationen zu berücksichtigen, wie Justice and Peace Europe jetzt in einer Erklärung zum Menschenrechtstag 2017 hervorhob.

Wolkenkratzer
(Foto: Gilberte Bodson, intranet.cathol.lu cc-by-nc-nd)

Justice et Paix Luxembourg schließt sich dem Appell von Justice and Peace Europe an, in dem auf die Arbeiten einer internationalen Arbeitsgruppe innerhalb des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen hingewiesen wird, deren Aufgabe es ist, „ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung in internationalen Menschenrechtsgesetzen, den Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen zu schaffen“. Erzbischof Jean-Claude Hollerich, Präsident von Justice and Peace Europe, hat in diesem Zusammenhang auch Stellung bezogen: „Um Menschenrechte in der globalen Wertschöpfungskette wirkungsvoll zu schützen und zu fördern, ist es sinnvoll auf einen verbindlichen Rahmen für eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wirtschaft zu erstellen. Es kann nicht angehen, dass Unternehmen Rohstoffe und Produkte aus dem Ausland beziehen, die unter menschenverachtenden Bedingungen abgebaut oder hergestellt wurden.“

Die Arbeitsgruppe wurde im Juni 2014 vom Menschenrechtsrat beauftragt. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe wurde im Juli 2015 einberufen. An einer dritten Sitzung der Arbeitsgruppe im vergangenen Oktober in Genf nahmen rund hundert Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen teil. Bei der Ausarbeitung einer UN-Konvention zu Wirtschaft und Menschenrechten fällt auch den europäischen Staaten eine wichtige Rolle zu.

Organisationen der Zivilgesellschaft – viele von ihnen mit christlichem Hintergrund – haben sich zusammengeschlossen in der „Treaty Alliance“ und seit Beginn des gesamten Prozesses eine wichtige Rolle gespielt.

Die Ausarbeitung eines verbindlichen Instruments wird die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 ergänzen und über diese hinausgehen.

Es wird bekräftigt, dass alle Unternehmen die Menschenrechte achten müssen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die mit transnationalen Aktivitäten verbundenen Lücken zu richten ist und auch der Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu verstärken ist. Ein solches Instrument kann auch besondere Bestimmungen über Aktivitäten multinationaler Unternehmen in von Konflikten betroffenen Gebieten enthalten.

Darüber hinaus steht der gesamte Prozess im Einklang mit der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom März 2016 an die Mitgliedstaaten zu Menschenrechten und Unternehmen, die zu einer effektiven Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte an der Europäischen Union beitragen soll auf europäischer Ebene.

Die Ausarbeitung dieser Empfehlung wurde von Justice and Peace Europe durch ihren Delegierten im Europarat stark unterstützt. Justice and Peace Europe war auch an der Ausarbeitung der Empfehlung „Wirtschaft und Menschenrechte“ beteiligt, die die Konferenz internationaler Nichtregierungsorganisationen im Europarat im Juni 2017 angenommen hat.

In der Enzyklika Laudato Si befasste sich Papst Franziskus ausdrücklich mit multinationalen Konzernen im Bergbausektor: „Der Export einiger Rohstoffe, um die Märkte im industrialisierten Norden zu befriedigen, hat örtliche Schäden verursacht wie die Quecksilbervergiftung in den Goldminen oder die Vergiftung mit Schwefeldioxid im Bergbau zur Kupfergewinnung. Dazu kommen die Schäden, die durch die Exportierung fester und flüssiger toxischer Abfälle in die Entwicklungsländer und durch die umweltschädigende Aktivität von Unternehmen verursacht werden, die in den weniger entwickelten Ländern tun, was sie in den Ländern, die ihnen das Kapital bringen, nicht tun können. Wir stellen fest, dass es häufig multinationale Unternehmen sind, die so handeln und hier tun, was ihnen in den entwickelten Ländern bzw. in der sogenannten Ersten Welt nicht erlaubt ist.“

Die massiven Menschenrechtsverletzungen in den letzten Jahrzehnten beim Abbau von sogenannten Konfliktmineralien haben in der Tat deutlich die Grenzen eines freiwilligen Engagements von Unternehmen im Bereich Menschenrechte aufgezeigt.

Der Generalsekretär von Justice et Paix Luxembourg Jean-Louis Zeien benennt dabei die Herausforderungen auf nationaler Ebene: „In der gesamten Wertschöpfungskette muss eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gelten. In Luxemburg wird zurzeit an der Erstellung eines Aktionsplanes für Wirtschaft und Menschenrechte gearbeitet. Dabei können positive Akzente gesetzt werden, wenn die politische Bereitschaft besteht, verbindliche Regeln für die menschenrechtliche Verantwortung zu erarbeiten.“

Justice et Paix Luxembourg möchte gemeinsam mit Justice and Peace Europe die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass ein internationales verbindliches Abkommen dazu beiträgt, die unterschiedlichen Formen der Missachtung der Menschenrechte in allen Tätigkeitsbereichen multinationaler Unternehmen zu verringern und sie schließlich wirksam zu beseitigen.

 
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