St Willibrord, Mondercange

Der Münzfund von Monnerich ist ein wertvolles Indiz für das Alter der Ortschaft.

Im Februar 965 oder 966 schenkten Graf Siegfried und seine Gemahlin Hedwig dem Kloster des hl. Willibrord in Echternach ihr Erbgut in Monnerich, das ihre Eltern schon genutzt hatten. Zu diesem Besitz gehörte ein Landgut mit Gebäuden, Feldern, Wiesen und Wäldern und den dazugehörenden Wegen und Pfaden. Kurzum, es handelte sich um das, was die alten Römer eine Mansio, ein Gehöft in einem ländlichem Bereich, nannten.

Wann, am Rande dieses Echternacher Besitzes in Monnerich, eine Kirche gebaut wurde, ist wohl kaum noch zu belegen.

Immerhin ist die Kirche von Monnerich (Munderdinga) bereits 1148 erwähnt.

Kurz vorher hatte der Trierer Erzbischof Bruno (1102-1124) die Zustimmung dazu gegeben, dass 26 Pfarreien, die jährlich am Freitag nach dem zweiten Sonntag nach Ostern nach Trier pilgern und dort opfern mussten, in Zukunft ihrer Verpflichtung in der Abtei Altmünster im Stadtgrund nachkommen konnten. Auch Monnerich gehörte zu diesen Pfarreien.

Die erste uns bekannte kirchliche Visitation der Pfarrei Monnerich erfolgte im Jahre 1570. Damals war der Sohn des Verwalters der Echternacher Güter in Monnerich als Pfarrer tätig. Er war erst siebzehn Jahre alt. Da er noch nicht zum Priester geweiht war, erledigte Willibrord Dunckerait als Kaplan den priesterlichen Dienst.

In der Dorfkirche standen drei Altäre.

Aus späteren Visitationsberichten wissen wir, dass der Hauptaltar stets dem hl. Willibrord geweiht war, der zweite Altar war der Muttergottes geweiht und der dritte dem hl. Franz Xaver, wenigstens seit 1743. Auch standen drei Kelche für die Messfeiern bereit.

Es dürfte schwer fallen den Beweis zu erbringen, dass die Darstellungen, wie sie Abt Bertels (1544 – 1607) in seiner so genannten kleinen und in seiner großen Handschrift gezeichnet hat, eine naturgetreue Wiedergabe der Kirche in Monnerich sind.

In einem Akt vom 20. September 1630 wird erklärt, in Monnerich besitze die Abtei Echternach einen Hof mit 65 Morgen Land, 10 Morgen Wiesen und einigen Gärten. Sie hatte dort eine Zehntscheune und das Recht, die Gerichtsschöffen zu stellen und den Pfarrer zu ernennen.
Der Pfarrer hatte, als Entgelt für seinen Dienst, das Anrecht auf ein Drittel der Abgaben ; die restlichen zwei Drittel gehörten der Abtei.

In diesem leidvollen Jahrhundert, als der Krieg immerhin dreißig Jahre lang wütete, waren die meisten Geistlichen in ländlichen Gegenden gezwungen, neben ihrer seelsorglichen Tätigkeit nebenamtlich auch noch als Landwirt zu arbeiten.

Nicht selten kam es zu peinlichen Zuständen. Und aus dem Nebenamtlichen wurde leider das Hauptamtliche.

Der Pfarrer von Monnerich musste sich 1641 in Luxemburg vor dem Gericht verantworten wegen einer Meinungsverschiedenheit, die er mit dem Zehntpächter hatte. Es handelte sich um 70 Fuhren Zehntfrüchte.

Valentin Fisch, sein Nachfolger, verzichtete bereits nach 4 Jahren auf die Pfarrei Monnerich.
Dem Nachfolger Johann Hüttinger nahmen die Pfarrkinder eine Kuh gewaltsam weg, um sie in der Stadt zu veräußern. Nicht nur zwischen dem Pfarrer und seinen Pfarrkindern herrschte ein angespanntes Verhältnis. Auch der Erzbischof von Trier musste ihm manche scharfe Verwarnung erteilen. Einmal wurde er wegen seiner unpriesterlichen Haartracht sogar zu einer erheblichen Geldbuße von seinem Oberhirten verurteilt. Das Bußgeld erhielten die Pfarrei St. Nikolaus in Luxemburg und das dortige Hospital.

Im Jahre 1677 kam der Trierer Weihbischof zur Pfarrvisitation, die in mehr oder wenigen regelmäßigen Abständen abgehalten wurde. In Monnerich wurden ihm viele Klagen gegen den Pfarrer vorgetragen.

Weil die Pfarrkinder sich weigerten, das Pfarrhaus und die Ställe in einen anständigen Zustand zu versetzen, wie es der Pfarrer haben wollte, griff er kurzerhand wütend zur Axt, lief zur Kirche und zertrümmerte die verschlossene Tür. Dann trieb er seine Schafe ohne Bedenken in die Kirche hinein. Damals wurde von einer ansehnlichen Zahl dieser geduldigen Vierbeiner gesprochen. Vor dem Bischof konnte der Seelenhirte seine verwerfliche Tat zwar nicht abstreiten. Er spielte seine Missetat herunter, indem er behauptete, die Schafe seien keineswegs im Chorraum gewesen. Der Synodalschöffe forderte den Weihbischof auf, sich selber im Chor von den Spuren zu überzeugen.

Ein Beweis der damaligen Dekadenz der Dorfgeistlichen – hoffentlich ein Einzelfall – wird im Visitationsbericht von 1677 geliefert .

An einem Osterfest war Pfarrer Johann Hüttinger, mit der Hostie in der Hand, vor bestimmten Pfarrkindern, die an der Kommunionbank knieten, stehen geblieben und hatte sie gefragt, ob sie bereit seien, ihm das geschuldete Zehntgeld zu geben. Erst als der Pfarrsynodale, der selber als Saumseliger betroffen war, ihn zurechtgewiesen hatte, reichte er den Betreffenden schlussendlich die Osterkommunion, nachdem er sie vorher mehrmals übergangen hatte.
Eine abscheuliche Handlung leistete er sich, als er ein Heft hervorzog und einem todkranken Pfarrkind vorlas, was diese Person ihm, dem Pfarrer, noch schuldete.

So viele Anklagen gegen den Pfarrer veranlassten den Weihbischof, den Geistlichen aus seinem Amt zu entlassen.

Bis zum Ende seines Lebens blieb Johann Hüttinger der alleinige Besitzer eines Bauerngutes in Steinbrücken, das er zeithero etlichen Jahren, also vor 1676, erworben hatte. Dort verbrachte er seinen Lebensabend. Nach seinem Tode am 13. November wurde sein Testament am 11. Dezember 1692 geöffnet .

Sein Nachfolger Mathias Masius kam aus Echternach . Der genaue Beginn seiner Amtszeit ist nicht bekannt. Sicher ist, dass er bereits 1685 in Monnerich war. Wir können jedoch annehmen, dass er bereits vor 1679 sein Amt antrat, denn sein Neffe Wilhelm Masius besorgte seit dem 14. Juni 1679 die Seelsorge im kleinen Dorf Ehleringen. Die Kirche St. Viktor in der Nähe von Zolver war das Gotteshaus, in dem sich die Einwohner von Ehleringen an den Sonn- und Feiertagen versammeln mussten. In Ehleringen war damals nur ein kleines Oratorium zu Ehren des hl. Remaclus, aber kein Pfarrhaus. Darum wohnte der junge Wilhelm Masius bei seinem Oheim in Monnerich.

Als Mathias Masius 1694 alt und schwächer geworden war, baten die beiden Priester den Trierer Erzbischof um die Erlaubnis, ihre beiden Pfarrstellen auszutauschen, was ihnen auch gestattet wurde .

Am 1. Juli 1695 forderte Wilhelm Masius die Pfarrkinder auf, einen Experten zu bestellen, damit dieser den baulichen Zustand des Pfarrhauses in Monnerich in Augenschein nehme .
In der Nacht vom 13. auf den 14. August 1696 steckten brandenburgische Soldaten in Monnerich fünf Häuser in Brand . In Ehleringen waren es vier Häuser, die in Schutt und Asche gelegt wurden.

Ob das Pfarrhaus in Monnerich auch beschädigt wurde, wissen wir nicht.
Nachdem Wilhelm Masius im Herbst 1698 die Einwohner von Monnerich eindringlich aufgefordert hatte, das Pfarrhaus bis Ostern 1699 in einen passenden Zustand zu versetzen, kam Bewegung in die Angelegenheit.

Vor dem Notar Heinrich Orth in Luxemburg wurde am 20. Mai 1699 ein Kontrakt unterschrieben. Der Pfarrer übernahm die Überwachung des Neubaus. Die Pfarrei steuerte 252 Taler bei. Diese hohe Summe wurde zu fünf Sechstel von Monnerich gestellt. Steinbrücken, als Filiale von Monnerich, steuerte ein Sechstel bei. Ausdrücklich wurde bestimmt, dass der ausziehbare Tisch und ein Schlafbett im Pfarrhaus bleiben müssten, wenn der Pfarrer in späteren Jahren ausziehen sollte.

Wilhelm Masius hatte einen Kaplan, von dem wir nichts als den Namen kennen. Nikolaus Francisci war in den Jahren 1702 und 1703 tätig. Dann wurde er zum Kaplan von St. Viktor genannt, bis Johann Mathias Richard, Kaplan in Sassenheim, ein Neffe des Mathias Masius, die Nachfolge antrat. Dann verliert sich seine Spur.

Als Hausmagd hatte Wilhelm Masius die Eva Vossen aus Bonn, die am 22. Mai 1708 vor dem Notar Degen in Monnerich ihrem Bruder Engelbert Vossen, Fuhrmann in Bonn, ihren Anteil am Elternhaus auf den Sandkaulen in Bonn vermachte. Auf die erste Forderung hin sollte er ihr die 52 kölnischen Speerendaler bezahlen.

Am 11. Januar 1705 kam die Pfarrgemeinde zusammen, um dem jungen Nikolaus Theobaldi die Bestätigung zu geben, dass sie ihm den Zugang zum Priesterstand sichere, wenn er nach der Weihe den Schuldienst in Monnerich übernehme. In der Schule waren damals mehr als 30 Kinder, die in den Wintermonaten lesen und schreiben lernen sollten. Jedes Kind zahlte dem Lehrer monatlich einen Schilling. Weil die Schulzeit von Allerheiligen bis Ostern begrenzt war, blieb dem Schulmeister genügend Zeit, sich ebenfalls als Küster zu betätigen, die Betglocke zu läuten und den Leuten einen Gottesdienst am frühen Morgen zu sichern. Sein jährliches Einkommen bestand in Naturalien und in den üblichen Abgaben bei Taufen, Heiraten und Begräbnissen. Der geistliche Lehrer und Küster hatte in Monnerich ein jährliches Einkommen von 60 Talern, dazu eine freie Wohnung und einen kleinen Garten. Also mehr als das damals übliche Gehalt eines jungen Geistlichen ausmachte.

Wie lange Nik. Theobaldi in Monnerich wirkte, wissen wir nicht. Er starb 1731 als Pfarrer von Königsmacher. Durch seinen Tod wurde der Weihetitel frei, den die Pfarrgemeinde ihm 1705 zur Verfügung gestellt hatte. Nun konnte der junge Johann Heinrich Feller aus Kayl in den Genuss dieser Stiftung kommen.

Der Vater dieses jungen Geistlichen war um diese Zeit bereits verstorben. Zeitlebens hatte er in Monnerich das Amt des Dorfmeiers innegehabt. Als Johann Heinrich Feller sich für den Priesterstand entschied, wurde ihm in Monnerich die Stelle eines Dorfkaplans angeboten, aber die hohe Geistlichkeit in Trier war der Ansicht, das Einkommen dieses Amtes, verbunden mit der Verpflichtung zur dortigen Frühmesse, genüge nicht, um standesgemäß leben zu können. Darum bot die Mutter, die eine geborene Fouler aus Monnerich war, an, jährlich aus ihrem Vermögen die fehlenden fünf Taler zu ergänzen. Sie lebte um diese Zeit in Kayl. Ihr Schwiegersohn Sondag Fouler, in Wirklichkeit Dominik Donlinger, Meier zu Kayl, war mit der Tochter Maria Feller verheiratet, bei ihr einbestattet . Dem Priesteramtskandidaten standen die erforderlichen jährlichen 65 Taler zur Verfügung. Es ist nicht bekannt, was später aus ihm geworden ist .

In Monnerich hatte Peter Wergen sich entschlossen, Priester zu werden. Die Einwohner von Ehleringen stellten am 1. Februar 1711 den erforderlichen Weihetitel zur Verfügung. Er verpflichtete sich, an allen Feiertagen in der Kapelle, die dem hl. Remaklus geweiht war, für die Verstorbenen der Stifter die hl. Messe zu feiern. An den Sonntagen und an den Hochfeiertagen waren sie zum Kirchgang in St. Viktor verpflichtet.

Eine gewisse Aufregung kam mit dem Jahre 1711 in das sonst so ruhige Dorf. Ein Fall von Aussatz war in Monnerich vermutet worden, Die vermeintliche Aussätzige wurde nacher Trier ad probandum geführt. Erst am 8. April 1715 bestätigte der Notar die Abrechnung über einen Holzschlag, der getätigt worden war, um diese Kranke zur Untersuchung nach Trier zu bringen .
Im Jahre 1719 gab es in Monnerich wieder einen Fall von einem möglichen Aussatz. Zwei Einwohner begleiteten den Kranken nach Trier, um den Verdacht prüfen zu lassen von mehreren Doctores, die der Bischof eigens anerkannt hatte . In beiden Fällen fehlt uns der ärztliche Befund.

Am 11. Mai 1714 musste der Pfarrer von Monnerich mit seinen Synodalen nach Schifflingen gehen. Dorthin hatte der Weihbischof bei Gelegenheit der Visitation die Geistlichen gerufen. In Anschluss an die Bestimmungen musste eine Statue des hl. Nikolaus aus der Pfarrkirche entfernt und vier neue Statuen angeschafft werden. Es wurde nicht gesagt, um welche Heiligenfiguren es sich handelte .

Im Jahre 1725 wirkte Johann Masius, ein Neffe von Pfarrer Wilhelm Masius, als Kaplan in Monnerich . Weitere Lebensspuren von ihm fehlen.

Am 6. März 1726 waren die vereidigten Amtsmeister der Gewerkschaft der Layendecker, Nikolaus Thurm und Peter Kahlen aus der Stadt Luxemburg, nach Monnerich gekommen, um als geprüfte Handwerker den Kirchturm zu besichtigen, den der Meister Anton Weber, laut Vereinbarung vom 12. April 1725, gemacht hatte. Sie bemängelten, dass das Regenwasser in die Mauern dringe, weil sie nicht genugsamb überdacht wären. Von dem ersten Stern ahn bis an den vierten am Gelatz ahn unterschiedlichen Orthen seind die Latten bey ein ad zwei Zoll von ein ander gelatt. Die Strichlöcher mussten ebenfalls zugelattet werden. Viele Leyen an unterschiedlichen Orthen müssen wiederumb eingeflicket werden. Die geleistete Arbeit befriedigte keineswegs die Männer vom Fach . Es kam zu einem Prozess zwischen Anton Weber, dem Layendecker aus Luxemburg und der Gemeinde Monnerich, welche die ausgeführte Arbeit nicht bezahlen wollte. Dieser Streit war 1728 noch nicht beendet .
Am 14. März 1726 starb Wilhelm Masius, Pfarrer von Monnerich und Definitor des Landkapitels Luxemburg. Er hatte am 13. Juni 1720 ein Testament geschrieben.

Das Testament wurde am 22. März 1726 in Gegenwart der Familie des Verstorbenen eröffnet. In dem notariellen Akt wurde festgehalten, dass eine Reihe von Geistlichen aus dem Landkapitel anwesend waren. Allerdings ist das Original nicht mehr in den notariellen Akten vorhanden. Darum kennen wir dessen Inhalt nicht .

Am 7. Mai 1726 meldete sich der Kirchenrat beim Notar, denn sie stellten, wegen der anfälligen Reparaturen am Pfarrhaus, ihre Forderung an die Erben des verstorbenen Pfarrers .
Weil der Abt von Echternach für den Kirchenbau in Monnerich verantwortlich war, forderte er die Einwohner von Monnerich, Steinbrücken und Foetz auf, aus ihrem Gemeindewald das benötigte Holz für die Reparatur der Kirche zu liefern. Sie verweigerten diese Lieferung. Sie waren rechtlich nicht dazu verpflichtet .

Zu diesen Sorgen fügte die Natur noch eine folgenschwere Katastrophe hinzu. Ein früher Herbststurm fegte am 7. Oktober 1726 einen Teil des Kirchendaches hinweg. Die Einwohner von Steinbrücken beauftragten einen Rechtsanwalt und gingen gerichtlich gegen die Forderungen des Abtes vor.

Andreas Pütz, der Nachfolger des verstorbenen Pfarrers, war in Wiltz geboren. Er hatte bis dahin als Schulmeister und Kaplan in der Pfarrei Attert gewirkt .

Am 28. Juli 1726 war die Installation des Neuernannten. Alle Pfarrkinder waren auf dem Friedhof erschienen. Sie vernahmen den Wortlaut der kirchlichen Ernennung und der staatlichen Genehmigung. Dann wurde dem neuen Pfarrer der Schlüssel der Pfarrkirche übergeben. Er öffnete die Kirchentür und trat in den Glockenturm ein, wo er die Glocke kurz anzog. Es wird ausdrücklich von einer Glocke gesprochen. Dann berührte er die beiden Nebenaltäre, stieg auf die Kanzel, trat an den Hauptaltar und berührte ihn ebenfalls. Dann legte er die Messgewänder an. Es folgte das feierliche Amt mit vier Herren Geistlichen. Zum Abschluß wurde, wie brauchungs, das Te Deum laudamus gesungen. Dem anwesenden Notar, erklärte der Pfarrer vor der anwesenden Pfarrgemeinde, er habe keine Opposition gefunden . Das war die übliche Formel bei jeder Installation. Dadurch wurde rechtskräftig, dass der Anfang einer neuen Seelsorgezeit gesetzt war.

Auteur de cet article : M. l’Abbé Jean MALGET, Ehlerange

 
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