« Neie Parrot »

Well mir weder Statuten nach e Wahlmodus vum Ordinariat kruten, ass den 26. Juli vum Begleetgrupp decidéiert ginn, no engem ähnleche Wahlmodus, wéi 2008 en neie Parrot ze wielen an ze bilden.

Wahlmodus zur Konstituierung eines „neuen Pfarrrates“

„Der Pfarrrat bestimmt die Ziel, beschließt den Plan zur Umsetzung und ist verantwortlich für die abschließende Auswertung. Seine Mitglieder sind aufmerksam für die Entwicklung in ihrem Viertel oder Dorf und die pastoralen Bedürfnisse“ (Démarche synodale „Nouvelle Paroisse“, Fiche 4 v. 29.1.2016)

Art. 1 : Zusammensetzung : Aus jeder aktuellen Pfarrei werden maximal zwei Mitglieder für 3 Jahre in den Pfarrrat gewählt. D.h. Der „neue Pfarrrat“ besteht aus max. 18 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder des Pastoralteams sind Mitglieder von Amtswegen im „neuen Pfarrrat“. Es ist dem Pfarrrat möglich nach seiner Konstituierung max. 4 Mitglieder zu kooptieren.

Art. 2 : Modi zur Konstituierung :
Modus A : Ist die Zahl der Kandidaten in einer Pfarrei identisch mit der Zahl der zu wählenden Mitglieder, findet keine Wahl statt sondern die Kandidaten werden automatisch auf der Liste zur erzbischöflichen Approbation aufgeführt
Modus B : Gibt es mehr als zwei Kandidaten in einer Pfarrei, findet eine Wahl statt. Die Wähler können für jeden Kandidaten maximal zwei Stimmen abgeben.

Art. 3 : Wahlrecht : Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Pfarrei wohnhaft sind, oder dort bereits zur Gestaltung des kirchlichen Lebens aktiv und regelmäßig teilhaben. Die Kandidaten müssen sich bis spätestens am 2. September im Pfarrbüro in die Kandidatenliste eingetragen haben.

Art. 4 : Wahlvorbereitung : Ein Wahlvorstand aus drei Personen, die nicht Kandidat oder Mitglied von Amtswegen sind, ist für die Ausführung der Wahl verantwortlich. (Der Wahlvorstand wird vom Pastoralteam auf Vorschlag der Begleitgruppe bestimmt.)

Art. 5 : Wahltermine : Am Sa/So 10./11. September für die Pfarreien : Cruchten, Medernach, Heffingen am Sa/So 17./18. September für die Pfarreien : Christnach, Eppedorf und am Sa/So 24./25. September für die Pfarreien : Fels, Waldbillig, Nommern am 1./2. Oktober für die Pfarrei Stegen, jeweils im Anschluss an die Messe, finden ggf. die Wahlen statt.

Art. 6 : Das Ergebnis der Wahl(en) bzw. die vollständige Liste der Kandidaten wird spätestens den 8. Oktober per Aushang in den Pfarrkirchen bekannt gegeben. Das Wahlprotokoll ist ggf. im Pfarrbüro einsehbar. Gemäß den Vorgaben des synodalen Prozesses wird diese Liste des Wahlergebnisses/der Kandidaten dem Erzbischof vorgelegt, der diese approbiert und die Mitglieder des Pfarrrates ernennt.

Recommandatioun :

Et ass sënnvoll, wéi bis elo och nach ëmmer „lokal Parréit“ (= équipes locales) ze bilden, aus deenen eraus d‘Kandidaten, fir de groussen „neie Parrot“ kommen. Domadder hunn déi Vertrieder dann och e Réckhalt an eng Ënnerstëtzung sur place. Praktesch ass et an deem Fall all déi aktiv Gremien, Veräiner a Benevoll ze gruppéiere fir um Terrain ze schaffen.

 
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