Die Kapelle von Colbette und das Fest der heiligen Margaretha


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Bild 1: Kapelle von Colbette

Im Dorf Colbette (Gemeinde Consdorf) steht am Ortsrand eine kleine Kapelle. Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach dem Erbauungsjahr. In den bisherigen Publikationen 1 wurde immer das Jahr 1720 angegeben. Diese Angabe ließe sich aus dem Schlussstein über dem Eingang schließen. 2 Der Schlussstein über dem Eingang zeigt allerdings die Jahreszahl 1770 an. Nach Rücksprache mit Alex Langini, dem ehemaligen Bistumskonservator, ist diese Lesart richtig. In zwei Visitationsberichten aus dem 18. Jahrhundert wird die Kapelle in Colbette erwähnt, 1729 und 1750. Die Auszüge aus den Visitationsberichten hat mir Diözesanarchivar Valentin Wagner übermittelt. Bei dem Bericht über die Visitation der Pfarrei Consdorf vom 9.10.1729 3 heißt es, dass die Kapelle in Colbette vor kurzem erbaut worden sei. Damit legt sich die Annahme nahe, dass das Jahr 1720 als Erbauungsjahr stimmen könnte. Die Kapelle wurde wahrscheinlich als Privatkapelle erbaut und gestiftet. Sie wurde auch, so der Bericht vom 21.9.1750 von den Einwohnern aus Colbette unterhalten.4 Die Kapelle hatte eine Glocke und einen Tragealtar.5 Im vorigen Jahr hätten wir demnach das 300-jährige Jubiläum des Bestehens der Kapelle feiern können. Corona bedingt musste die Feier zur Ehre der Patronin 2020 ausfallen. Wieso über dem Eingang die Jahreszahl 1770 steht, ist nicht erkennbar. Möglich wäre ein Neu- oder Umbau der ersten Kapelle.

Laut Skizze im Buch von Christina Mayer ist die Kapelle recht bescheiden in ihren räumlichen Ausmaßen: Außen knapp 5 auf 8 Meter, innen 4 auf 7 Meter. Der nutzbare Raum für Gottesdienstbesucher beträgt laut dieser Skizze nur etwa 4 auf 5 Meter.6 Die Kapelle gleicht somit einem kleinen Wohnzimmer. Im Inneren finden sich verschiedene Statuen und noch einige Bilder eines Kreuzweges. Ein einfacher Barockaltar mit einer Muttergottesstatue dient bis heute zur Zelebration der heiligen Messe. Der Altar wurde 1957 restauriert.7

Die Kapelle war Ende der 80ziger Jahre in einem sehr desolaten Zustand. Die alte Gipsdecke war teilweise heruntergefallen und die Wände waren durch die Feuchtigkeit sehr angegriffen. Die Gemeinde Consdorf hat dann 1992 die Kapelle von Grund auf saniert: neuer Fußboden, neuer Putz an den Wänden und eine einfache, aber schöne neue Decke aus dicken Eichendielen. Bei diesem Renovierungsprojekt waren wochenlang die Herren Marcel Mirkes und Eugène Braun als Mitglieder des Kirchenrates im Einsatz und haben viele handwerkliche Arbeiten geleistet. Jean Wewer aus Colbette und ebenfalls Mitglied im Kirchenrat, hat gleichfalls so manche Hilfe geleistet und immer wieder mal dies oder jenes repariert.

Damals bestand der Wunsch, auch von Seiten der Gemeinde, dass wieder jährlich am Fest der Patronin in der Kapelle ein Gottesdienst stattfinden soll. Der damalige Bürgermeister Léon Steyer setzte sich persönlich für dieses Anliegen ein. Seither wurde nun wieder jedes Jahr um den 20. Juli eine Messe in der Kapelle gefeiert. Der Kirchenchor von Breidweiler beteiligte sich mit seinem Gesang und lud nach der Messe alle Teilnehmer zu Getränken und Knabbereien ein. Das frohe Zusammensein fand im Garten der Nachbarfamilie der Kapelle statt. Der Familie Huberty sei für ihre Gastfreundschaft herzlich gedankt. Großen Dank will ich auch allen sagen, die in all den Jahren dafür gesorgt haben, dass die Kapelle jeweils zum Fest geputzt und festlich geschmückt wurde. So war dieser Tag seither immer ein kleiner, aber froher und schöner Festtag für alle Leute aus dem Ort und für ihre Gäste. Seit fast 30 Jahren hat sich demnach ein neuer religiöser und kultureller, wie auch gesellschaftlicher Dorffesttag herausgebildet.

Die Kapelle gehört heute der Gemeinde Consdorf. Allerdings muss man sich immer wieder fragen, wer denn die „Gemeinde“ ist. Sind das nicht alle Menschen, die in dieser Gemeinde wohnen? Kapelle gehört eigentlich den Menschen, vor allem den Menschen in diesem Ort, die dann auch seit dem Bestehen der Kapelle dafür gesorgt und sie erhalten haben. Eigentümer ist wohl im rechtlichen Sinn „La Commune de Consdorf“. Eigentümer, im gleichen rechtlichen Sinn, der Kirchen von Consdorf und Breidweiler ist der „Kierchefong“ (Fonds de gestion des édifices religieux et autres biens relevant du culte catholique). Aber in beiden Fällen sind es immer die Menschen vor Ort, denen diese Gebäude gehören. Seit Jahrhunderten wurden diese Gebäude genutzt und unterhalten mit dem Geld, das die Menschen in den jeweiligen Ortschaften dafür aufbrachten.

Wieso, so kann man sich fragen, wurden diese Kirchen und Kapellen gebaut? Sie wurden gebaut, um dem Glauben der Menschen Ausdruck zu geben. Sie waren Mittelpunkte im Leben der Menschen. Wir in unserer Zeit tun uns teilweise sehr schwer den Glauben der Menschen früherer Generationen zu verstehen. Aber der Wunsch nach dem gemeinsamen Beten hat immer wieder die Leute bewogen schöne und würdevolle Räume für dieses gemeinschaftliche Gebet zu schaffen. In Colbette wurden sicher früher keine großen Hochämter gefeiert. Solche kleinen Kapellen dienten dazu im Ort einen Zufluchtsort zu schaffen. Ab und zu wurde eine Messe gefeiert, meistens während der Woche. Der Rosenkranz und die Andachten feierten die Menschen in eigener Regie ohne einen Priester. Eine Kapelle war ganz einfach ein Ort der Ruhe und der Anbetung. Wir betrachten solche Gebäude heute nur noch von der Seite ihres historischen Werts, als erhaltenswertes Kulturgut“, wie Christina Mayer dies in ihrem Werk bezeichnet. Aber, ist eine solche Kapelle nur noch historisches Kulturgut? Sollten wir nicht aus Respekt vor unseren Vorfahren und deren Glauben diese Kapellen und Gotteshäuser weiterhin als das betrachten, zu welchem Zweck sie errichtet wurden?

Bild 2: Schlussstein über dem Eingang

Ein weiterer Gedanke beschäftigt mich. Die Kapelle von Colbette ist ein klassiertes nationales Kulturgut, das erhalten werden soll. Die Gemeinde Consdorf als Besitzerin dieser Kapelle ist dazu verpflichtet sie zu unterhalten. Sie kommt dieser Verpflichtung auch nach. Nun muss man sich dann allerdings doch fragen, was hat die Gemeinde als Besitzerin, was hat die Dorfgemeinschaft von einem solchen Gebäude, das dauernd Geld kostet, wenn es nicht genutzt wird? Zu welchem anderen Zweck könnte ein solches Gebäude gebraucht werden als zu dem Zweck, wofür es erbaut wurde? Die bescheidenen Ausmaße des Gebäudes lassen kaum einen anderen Zweck zu.

Ist es nicht deshalb gerade wichtig, dass die Dorfgemeinschaft dieses Gebäude, für das sie ja innerhalb der ganzen Finanzen der Gemeinde schon für den Unterhalt mit aufkommt, auch ab und zu nutzen kann? Gehört dieses Gebäude nicht einfachhin „Den Menschen“ im Ort?

Für die Organisation des Festes der Patronin der Kapelle waren in den letzten Jahren nach der Trennung von Kirche und Staat zwei Vereine zuständig: der Kirchenchor von Breidweiler-Colbette und die Œuvres Saint-Barthélemy Consdorf. Am 23. Mai 2021 hat der Vorstand der Œuvres Saint-Barthélemy Consdorf wie schon in den letzten Jahren schriftlich bei der Gemeinde Consdorf angefragt, die Kapelle von Colbette zur Feier der Patronin am 25. Juli 2021 nutzen zu dürfen. Schon am 25. Mai 2021 kam von Seiten der gewählten Autoritäten der Gemeinde Consdorf die sehr deutliche und klare Absage. Die Kapelle in Colbette darf nicht für einen religiösen Kult genutzt werden, ohne dass eine Konvention der Gemeinde mit dem „Kierchefong“ (Fonds de gestion des édifices religieux et autres biens relevant du culte catholique) ausgehandelt wird. Eine Konvention in diesem Fall bedeutet, dass die „Fabrique d’Eglise communale Consdorf“ jährlich eine Miete für das Gebäude zahlen müsste. Im günstigsten Fall wären das 1000,- € (zusätzlich eine indexierte Summe X), wie das Gesetz von Trennung von Kirche und Staat vom 13.2.2018 vorsieht. Hinzu kämen natürlich, in dem Fall, auch Unterhaltskosten für Heizung und dergleichen. Für die Kirchenfabrik von Consdorf wären diese Ausgaben exorbitant und stünden in keinem Fall in einer gesunden Relation zu dem wahren Nutzen und Gebrauch der Kapelle für religiöse Zwecke. Für die Kirchenfabrik kommt daher der Weg einer Konvention mit der Gemeinde Consdorf nicht in Betracht. Die Kirchenfabrik unterhält die beiden Kirchen von Consdorf und Breidweiler, die im Besitz des „Kierchefong“ sind. Hier finden weiterhin regelmäßig Gottesdienste statt. Der Unterhalt dieser beiden Kirchen übersteigt schon jetzt die finanziellen Mittel der Kirchenfabrik. Es steht somit außer Frage, dass noch weitere Gelder eingesetzt werden können, noch dazu, um eine einzige jährliche Feier in der Kapelle von Colbette zu garantieren. Ich denke, dass jeder dies verstehen kann.

In den letzten Jahren waren wir uns in der Kirchenfabrik und im Vorstand der Œuvres Saint-Barthélemy durchaus bewusst, dass die Fakten, welche das Gesetz von 2018 geschaffen hat, klar und eindeutig sind. Doch hatten wir eben die Hoffnung, dass ein Verein, der nicht identisch ist mit der Kirche an sich, durchaus einen gemeindeeigenen Raum für eine Veranstaltung im Sinne der Bewohner der Ortschaft Colbette nutzen könnte. Diesem Ansinnen wurde nun von der Gemeinde Consdorf ein klares Nein entgegengestellt. Die Argumentation ist auch mehr als deutlich. Es geht ganz einfach darum, dass kein religiöser Kult stattfinden darf. Würden die Œuvres Saint-Barthélemy die Kapelle von Colbette beispielsweise für ein Konzert nutzen wollen, so wäre das laut den Spielregeln erlaubt und die Gemeinde würde das Gebäude zur Verfügung stellen. Ganz deutlich geht es also um religiöse Feiern, die nicht mehr stattfinden dürfen, wenn keine Konvention vorliegt.

Mit ein wenig gutem Willen hätte man dies auch anders lösen können. Aber wo kein Wille ist, ein Anliegen auf unkompliziertem Weg zu lösen, kann man auch keine zufriedenstellende Lösung finden. Ich weiß, dass die Gemeinde Consdorf sich dem Gesetz verpflichtet fühlt und dies auch anwendet. Allerdings entsprechen auch in unseren Zeiten Gesetze nicht unbedingt dem Gefühl der Menschen und achten mitunter die althergebrachten Traditionen nicht. Man kann Gesetze sehr präzise anwenden, „au pied de la lettre“. Eben dies geschieht nun. Man hat sogar recht, rein legal betrachtet. Diese Präzision bis hin zur Sturheit wurde der Kirche oft übelgenommen. Man findet sie allerdings in vielen Bereichen, auch in der Politik. Sie bringt uns auch heute wieder nicht weiter. Der gesunde Menschenverstand sagt manchmal etwas anderes oder ruft zur Flexibilität und zur Toleranz auf, und dies auf vielen Ebenen. Wir leben heutzutage in Luxemburg in einer Situation, in der die offizielle Gesellschaft möglichst alles versucht um religiöse Kulte und Feste aus ihrem Leben zu verdrängen. Wenn eine Gesellschaft meint damit den richtigen Weg zu finden, dann soll sie es tun. Ein Blick in die Geschichte lehrt uns, dass schon so manche Verirrungen mit der Zeit wieder rückgängig gemacht werden mussten.

Wir nehmen die Entscheidung der Gemeinde Consdorf zur Kenntnis. Sie beruht auf den aktuellen Regeln. Die Frage nach der Gerechtigkeit, dem Zusammenhalt und dem respektvollen Umgang in der Gesellschaft mit Menschen und ihren Wünschen und Fragen, ja auch mit ihren religiösen und spirituellen Bedürfnissen, ist damit allerdings nicht gelöst.

Die Patronin der Kapelle von Colbette ist die heilige Margaretha. Ihr Festtag ist der 20. Juli. Allerdings nennt der Visitationsbericht vom 21.9.1750 die Heilige Jungfrau Maria als Patronin.8 Noch in den Visitationsberichten von 1907/1909 wird sie als Patronin erwähnt. Über dem Eingang stand eine frühbarocke Madonna aus Stein. Dies deutete sicherlich auf das Marienpatrozinium hin. Diese wurde aus Sicherheitsgründen dort entfernt und ist sicher verwahrt. 1954 wird dann der heilige Johannes der Täufer als Patron genannt.9 Wieso dieses Patrozinium nun auftaucht ist unbekannt.

Margaretha ist eine Jungfrau und Märtyrerin, die in Antiochia in Pisidien (Türkei) geboren wurde und um 305 wegen ihres Glaubens umgebracht wurde. Sie gehört als Heilige zu den 14 Nothelfern. Sie soll die Tochter eines heidnischen Priesters gewesen sein. Ihre christliche Amme erzog sie im Glauben an Christus. Der Vater verstieß seine Tochter, als er dies bemerkte und denunzierte sie beim Stadtpräfekten. Sie wurde vor Gericht gestellt und nach manchen Martern enthauptet.

Nach anderer Überlieferung sah der Stadtpräfekt Olybrius Margaretha Schafe hüten und begehrte die schöne junge Frau. Da sie sich ihm verweigerte, ließ er sie foltern. Immer wieder wurde sie von den bei ihren Martern erlittenen Wunden wundersam geheilt. Die Menschen erkannten dies und viele ließen sich daraufhin taufen. Als Margaretha zur Hinrichtung geführt wurde, betete sie vor ihrer Enthauptung für ihre Verfolger und alle, die in Zukunft ihr Gedächtnis anrufen würden.10

Der Festtag der heiligen Margaretha war im Mittelalter für die Bauern ein wichtiger Tag im Jahr. An diesem Tag begann die Ernte, wenn das Wetter zuvor gut gewesen war. Ebenfalls wurde an diesem Tag der Pachtzins bezahlt.11 Dieser bäuerliche Bezug lässt nun auch darauf schließen, dass das Patrozinium der heiligen Margaretha für die Kapelle von Colbette durchaus Sinn macht.

Margaretha wird als Drachentöterin dargestellt. Sie siegte über das Böse und über diejenigen, die sie als Christin verfolgten. Ihre Feinde konnten Margaretha wohl töten. Doch ihr Andenken wurde nicht gelöscht. Ihren Glauben konnte ihr keiner nehmen.

Auch uns kann keiner unseren Glauben nehmen. Selbst, wenn Türen von Kirchen und Kapellen verschlossen bleiben, bleibt der Glaube an Jesus Christus, der wahre Liebe ist und Frieden bringen will. Beim Bau der Kapelle von Colbette gab es „nur“ einen Tragealtar. Tragealtäre kommen in unserer Zeit nun wieder in Mode. Eine Messe, ein Gottesdienst, ein Gebet kann man auch in Gottes freier Natur, auf einem Privatgrundstück, in einem Privathaus, ja selbst in einem der Gemeinde eigenen „Centre culturel“ feiern. Der Geist Gottes weht, wo er will und dort, wo die Menschen ihn ehren.

Carlo Morbach

Anmerkungen:
1 Richard Maria Staud - Joseph Reuter, Die kirchlichen Kunstdenkmäler des Dekanats Echternach, in: T Hémecht. Zeitschrift für luxemburger Geschichte 1953, S. 267-383, S. 304. Emile Seiler, Dekanat und Pfarrei Echternach. Bausteine für eine lokale Kirchengeschichte, in: nos cahiers 19(1998), S. 293-361, S. 300.
2 Ebd, S. 304: „Der Schlußstein über der Eingangstür zeigt an, daß die Kapelle von Colbette 1720 erbaut wurde.“ Christina Mayer, Kanton Echternach. Ein Katalog erhaltenswerter Kulturgüter und Ensembles, Luxemburg 2010, S. 228 gibt das Datum 1779 an.
3 „Exstat aliud sacellum in Colbet recenter exstructum cum uno altari non consecrato sed cum portatili, necessaria habet ornamenta ad legendam missam praeter calicem. Et de uno anniversario fundato viginti imperialibus recipit annuatim 5quae species sex assium.“
4 „Haec capella sustentatur ab incolis.“ (Visitationsbericht vom 21.9.1750)
5 Siehe Anmerkung 3: „cum uno altari non consecrato sed cum portatili“. „Sie war Privateigentum der damaligen Vogteileute. Im Visitationsbericht von 1738 heißt es: Die Kapelle wird von zwei Familien unterhalten; sie hat eine Stiftung, eine Glocke und einen Tragealtar.“ Staud, ebd. S. 304. Was im Visitationsbericht von 1738 steht, entzieht sich meiner Kenntnis. Dazu müsste ich weitere Untersuchungen anstellen.
6 Vgl. Mayer ebd. S. 228.
7 Mitgeteilt von Bistumsarchivar Valentin Wagner am 9.6.2021.
8 „Haec capella sustentatur ab incolis habet patronam Beatissimam Virginem.“ (Visitationsbericht vom 21.9.1750)
9 Mitgeteilt von Bistumsarchivar Valentin Wagner am 9.6.2021.
10 Vgl. für die beiden Abschnitte: https://www.heiligenlexikon.de/BiographienM/Margareta_Marina_von_Antiochien.htm - Zugriff: 8.6.2021 - 8:40.
11 Vgl. Vera Schauber - Hanns Michael Schindler, Die Heiligen und Namenspatrone im Jahreslauf, München 1985, S. 362.

Bilder (Carlo Morbach):
1: Kapelle von Colbette
2: Schlussstein über dem Eingang


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