Merkblatt zur Aufstellungsprozedur

Die Springprozession in ihrer heutigen Form geht auf die Zeit nach der Französischen Revolution zurück, wo sie nach und nach, dank der Zulassung des weiblichen Geschlechts, einen steten Aufschwung gekannt hat. Anfangs des 20. Jahrhunderts kamen die Springergruppen hauptsächlich aus Echternach und den Nachbarpfarreien sowie aus dem Raum Prüm-Waxweiler. In den Jahren vor dem 2. Weltkrieg kamen auch viele Pfarreien aus dem benachbarten Grenzraum dazu, von denen einige auch nach der Unterbrechung durch den Krieg ab 1949 während ein paar Jahren teilnahmen, dann aber mit ihren Musikgesellschaften wegblieben. Bis in die 1970er Jahre nahmen circa 25 Musikgesellschaften an der Prozession teil : Musikgesellschaften aus Echternach und Umgebung, einzelne Musikvereine und Spontangruppen aus dem Inland und einige Musikgesellschaften aus Deutschland. Ab 1975, als die Verantwortung für die Organisation der Prozession dem Willibrordus-Bauverein übertragen wurde, stieg nach und nach die Zahl der teilnehmenden Musikgesellschaften und stabilisierte sich um die Zahl 45. So konnten auch laufend neue Springergruppen in die Prozession eingegliedert werden: Jugendliche, die bis vor kurzem unter dem Namen « Pax Christi » (jetzt: « Route Echternach ») an einer Sternwallfahrt und anschliessend an der Springprozession teilnehmen, Fusspilger aus der Aachener Gegend, Frauengruppen aus Deutschland, Willibrordus-Pfarreien aus Holland und Deutschland (besonders aus dem Saarland und aus der Grenzregion) und eine stets steigende Anzahl von Einzelpilgern. Dieser Aufschwung bereitete den Organisatoren viel Kopfzerbrechen, da es galt, die verschiedenen Gruppen in die Prozession einzugliedern und auch die Einzelpilger, die erfahrungsgemäss schon immer versuchten, sich in die ersten Gruppen hineinzudrängen, nicht allzu lange warten zu lassen. Dank dem Entgegenkommen der luxemburgischen Nachbarpfarreien konnten die Probleme gelöst werden, so dass die Prozession grosso modo folgende Zusammensetzung aufweist:

Sängergruppen, Beter aus In- und Ausland, Springer: Prüm-Waxweiler, Echternacher Kinder und Frauen, Route Echternach, Region Aachen, Einzelpilger, luxemburgische Nachbarpfarreien (Eintritt turnusweise), Willibrorduspfarreien, Jugendgruppen, Lycée classique Echternach, Bischöfe und Äbte, Echternacher Männer. Gruppen aus Luxemburger Pfarreien, aus Deutschland und Holland, die regelmässig teilnehmen, werden dem Block « Nachbar- und Willibrorduspfarreien » angegliedert, wo noch Platz übrig ist.

Aus diesen Erläuterungen und Erwägungen ergeben sich folgende Richtlinien für die Aufstellung der Springergruppen:

1. Die Organisatioren sind gehalten, aus historischen Gründen, die angestammten Plätze der Echternacher, Prüm-Waxweiler und der luxemburgischen Nachbarpfarreien zu wahren.
2. In den Gruppen der « Route Echternach » dürfen nur Jugendliche und ihre Begleiter, die an der nächtlichen Sternwallfahrt teilgenommen haben und als solche gekennzeichnet sind, teilnehmen.
3. Andere Gruppen (Willibrorduspfarreien, Frauengruppen, Pfarreien aus dem In- und Ausland) die aus Tradition regelmässig an der Prozession teilnehmen, haben Anspruch bei den Gruppen hinter den Einzelpilgern eingegliedert zu werden und auf der Aufstellungsliste genannt zu werden.
4. Gruppen, die nur einmal oder gelegentlich an der Prozession teilnehmen, oder sich neu anmelden, können nur an unter 3 genannten Stelle eingegliedert und genannt werden, falls genügend Platz vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie sich bei den Einzelpilgern einreihen.
5. Über die Eingliederung der unter 3 und 4 genannten Gruppen entscheidet einzig und allein das Organisationsteam der Springprozession, das sowohl der Stärke der Musikgesellschaften wie den Anmeldungszahlen der Gruppen Rechnung tragen muss, um eine zweckmässige Aufteilung der Springerreihen auf die verschiedenen Musikgesellschaften zu gewährleisten. Es ist dabei unmöglich, Extrawünsche oder spezielle Zwänge (Fahrpläne, Nachmittagsausflug usw.) zu berücksichtigen.
6. Angehörige, die mit einer Musikgesellschaft anreisen, haben das Recht, sich vor oder hinter ihrer Gesellschaft aufzustellen, egal an welcher Stelle diese in der Prozession auftritt.
7. Die bei der Anmeldung angegebene Springerzahl soll möglichst eingehalten und nicht übermässig überschritten werden.
8. Die Prozession ist offen für Einzelpilger und Gruppen, die sich an die Anordnung der Organisatoren und Ordnungskräften halten, auch wenn sie nicht angemeldet sind. Sie finden in den Gruppen der Einzelpilger Platz. Die Organisatoren behalten sich jedoch das Recht vor, Gruppen die sich eigenmächtig in die Prozession eingliedern, auszuschliessen.

Praktische Hinweise:

1. Für die Springer wird keine besondere Kleidung vorgeschrieben. Springer in Sport- oder Trachtenkleidung (z.B. Dirndl) sind nicht zugelassen. Man sorge für eine dem religiösen Charakter der Verananstaltung angemessene und dezente Kleidung.
2. Um dem spezifischen Charakter der Springprozession gerecht zu werden, bewegen die Springer sich in einem echten Springerschritt vorwärts: einen Sprungschritt seitwärts nach links, einen Spungrschritt seitwärts nach rechts, usw.! Die Sprungschritte sollten nicht durch tänzelnede Bewegungen ersetzt werden!

 
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