de fr

1840: Die territoriale Umschreibung des Apostolischen Vikariats

150 Jahre Bistum – Wegmarken (4)

Die Entscheidung Papst Gregors XVI., Luxemburg zum Apostolischen Vikariat zu erheben, war Teil einer Neuordnung der kirchlichen Gebietseinteilung im heutigen Benelux-Raum. Die Ursache hierfür waren die staatspolitischen Verschiebungen (Unabhängigkeit Belgiens, Teilung und Unabhängigkeit Luxemburgs), die durch die belgische Revolution ausgelöst worden waren. Die Grenzen der katholischen Bistümer wurden an die neuen Staatsgrenzen angepasst. Das betraf neben Luxemburg auch das neugebildete Apostolische Vikariat Limburg (heute Bistum Roermond).

Der Papst hatte bestimmt, dass alle Orte, die zum Großherzogtum Luxemburg gehörten, aus der Zuständigkeit des Bistums Namur gelöst werden sollten. Dem diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhls am königlichen Hof in Den Haag und im Königreich Belgien, Antonio Antonucci, fiel die Aufgabe zu, die päpstlichen Bestimmungen umzusetzen. Also machte er sich an eine Umschreibung des Apostolischen Vikariats, benannte also jene Orte, die ab nun dem Vikariat zuzuordnen waren. Diese Arbeit fand ihren Abschluß in einem Dekret vom 18. Dezember 1840.

DAL, GV.Van der Noot 3, Dekret des päpstlichen Geschäftsträgers Antonucci vom 18. Dezember 1840, S. 1
DAL, GV.Van der Noot 3, Décret du chargé d’affaires apostolique Antonucci du 18 décembre 1840, p. 1

Die im Dekret enthaltene Aufzählung ist nach Dekanaten aufgebaut. An erster Stelle wird der jeweilige Dekanatssitz, z. B. Clervaux/Clerf, mit seinem Pfarrtitel genannt, danach folgend die Pfarreien des Dekanats und im Anschluss daran die Orte des Dekanats, die nicht selbst Pfarrei sind.

Interessanterweise gebraucht das Dekret für diese letzteren den Begriff der Sukkursale. Der bezeichnete im Luxemburger Sprachgebrauch wie auch im luxemburgischen Staatskirchenrecht jedoch echte, eigenständige Pfarreien. Somit war das Dekret an dieser Stelle etwas irreführend.

Außerdem enthielt es einzelne Fehler. Beispielsweise hatte man die Pfarrei Asselborn im Dekanat Clerf vergessen. Der Fehler wurde behoben, indem man zumindest im vorliegenden Exemplar des Dekrets einen handschriftlichen Nachtrag vornahm und auf diese Weise Asselborn davor bewahrte, von der kirchlichen Landkarte Luxemburgs zu verschwinden.

DAL, GV.Van der Noot 3, Dekret Antonuccis, S. 9
DAL, GV.Van der Noot 3, Décret Antonucci, p. 9
 
Service Kommunikatioun a Press . Service Communication et Presse
Äerzbistum Lëtzebuerg . Archevêché de Luxembourg

© Verschidde Rechter reservéiert . Certains droits réservés
Dateschutz . Protection des données
Ëmweltschutz . Protection de l'environnement