Portiunkula-Ablaß

Portiunkula-Ablaß : Die Vergebung von Assisi am 2. August

In einer Nacht des Jahres 1216 war der heilige Franz von Assisi in der Portiunkula-Kapelle ins Gebet versunken. Plötzlich trat ein ganz starker Lichtstrahl in die Kapelle und Franziskus sah auf dem Altar Christus und zu dessen Rechten die Gottesmutter Maria und Engel. Der Herr trug ihm auf, für das Heil der Seelen vom Papst einen Ablaß für die Kapelle zu erbitten.

Der heilige Franz suchte den Papst auf und bat diesen um Hilfe zur Rettung der Seelen. Der Heilige wurde gefragt, was er zur Rettung der Seelen wünsche. „Heiliger Vater, vor einiger Zeit habe ich für Euch eine zu Ehren der Jungfrau und Mutter Christi erbaute Kirche wieder hergestellt. Obwohl ich nur ein Unwürdiger und ein Sünder bin, bitte ich Eure Heiligkeit, einen umfassenden und großzügigen Ablaß ohne Opfergaben zu gewähren.“ Papst Honorius III. fragte ihn, was für einen Ablaß er gewähren solle und wieviele Jahre. Der Heilige antwortete: „Heiliger Vater, nicht Jahre, sondern Seelen erbitte ich.“ Der Papst fragte, wie er das machen solle. Franz von Assisi bat darum, daß alle Gläubigen, die in die Kapelle gekommen sind, die Beichte abgelegt haben, reumütig sind, vom Priester die Lossprechung erhalten haben, daß alle Gläubigen, die das tun, im Himmel und auf Erden von Strafe und Schuld befreit sind vom Augenblick der Taufe bis zum Augenblick, in dem sie die Kapelle betreten. „Das ist viel“, antwortete der Papst und verwies darauf, daß es nicht üblich sei, daß solche Ablässe gewährt werden. Franziskus erwiderte: „Was ich da erflehe, erflehe ich nicht aus mir selbst, sondern im Namen dessen, der mich gesandt hat, im Namen Jesu Christi.“ Darauf gewährte der Papst die Bitte des Heiligen. Wegen der Proteste der anwesenden Kardinäle und Prälaten, daß dadurch die mit der Pilgerfahrt ins Heilige Land und zu den Gräbern der Apostelfürsten Petrus und Paulus gewährten Ablässe geschädigt würden, legte Papst Honorius fest, daß die „Vergebung von Assisi“ nur an einem einzigen Tag des Jahres, dem 2. August gewonnen werden kann. Franziskus bedankte sich und entfernte sich. Der Papst ließ ihn zurückrufen, weil ja noch kein Rechtsakt für den Ablaß ausgestellt worden war. Doch der Heilige aus Assisi sagte: „Wenn das Werk von Gott ist, wird Er sein Werk bekanntmachen. Ich will darum keine Urkunde. Die selige Jungfrau sei das Papier, Christus, der Vater und die Engel seien Zeugen.“

Die „Vergebung von Assisi“, der Portiunkula-Ablaß kann heute in jeder Pfarr- oder Filialkirche sowie in den Klosterkirchen der franziskanischen Familie auf dem ganzen Erdkreis gewonnen werden. Er kann jährlich nur einmal gewonnen werden.

Bedingungen:

A) Besuch einer franziskanischen Kirche, einer Pfarrkirche oder einer anderen Indult-
Kirche vom Mittag des 1. August bis Mitternacht des 2. August und Gebet des Vater unser (zur Bekräftigung der Würde eines Kindes Gottes) und des Glaubensbekenntnisses.

B) Empfang des Bußsakraments um in den Stand der Gnade zu gelangen (Reue und Lossprechung) in den acht Tagen vor und nach dem 2. August.

C) Besuch der Heiligen Messe und Empfang der heiligen Eucharistie

D) Gebet in der Intention des Heiligen Vaters (zumindest ein Vater unser, ein Gegrüßet seist Du Maria, oder ein anderes Gebet, um die Zugehörigkeit zur heiligen Kirche zu bekennen, deren sichtbares Zeichen der Einheit der Papst ist).

E) Innere Haltung des Willens, sündhaftes Verhalten meiden zu wollen.

Die Bedingungen B-D können bereits an den acht Tagen vor A und bis acht Tage danach erfüllt werden. Allerdings empfiehlt die heilige Kirche, daß die Bedingungen C + D möglichst am 2. August oder in der unter A genannten Zeit erfolgen.


 
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